Insolvenzrecht im harten Lockdown

Antragspflicht bleibt länger ausgesetzt

18. Dezember 2020
von Börsenblatt

Der Bundestag hat wegen der Auswirkungen des Lockdowns beschlossen, die Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht noch einmal zu verlängern – bis mindestens Ende Januar 2021.

Das Gesetz wurde am 16. Dezember vom Bundestag beschlossen, berichtet etwa das "Handelsblatt". Damit bleibt Insolvenzantragspflicht weiter ausgesetzt, ursprünglich sollte diese Ende Dezember enden. Für Corona-bedingt überschuldete Firmen bleibt diese Pflicht mindestens bis Ende Januar ausgesetzt – vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verzögert habe, so das "Handelsblatt".

Ein Insolvenzantrag muss eigentlich spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Diese Pflicht war im Frühjahr für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig waren, ausgesetzt worden. Erst bis September, dann noch einmal verlängert bis Ende Dezember. Jetzt wird eine weitere Verlängerung gewährt, bis mindestens Ende Januar 2021. Zudem sollen Unternehmen künftig schneller von Restschulden befreit werden: Beim ersten Mal solle das Verfahren zur Restschuldbefreiung künftig nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre dauern.