Deutscher Buchhandlungspreis

Die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen wollen klagen

5. März 2026
Redaktion Börsenblatt

Die betroffenen drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) wollen nun gerichtlich gegen die Streichung von der Preisliste des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 vorgehen. Das kündigen sie in einer gemeinsamen Mitteilung an.

Die drei Buchhandlungen kündigen juristische Schritte gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Verfassungsschutz an (5. März). Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jährlich an über einhundert Buchhandlungen verliehen. Welche Buchhandlung mit dem Preis gewürdigt wird, entscheidet eine jährlich wechselnde Jury von Fachleuten aus der Buchbranche nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen.

Die Abzeichnung der Nominiertenliste durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sei bisher reine Formsache gewesen, heißt es weiter. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am 03.03.2026 berichtete, hat dieses Jahr der BKM drei der nominierten Buchhandlungen von der Liste gestrichen mit der Begründung, es lägen "verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse" über sie vor. Der BKM griff mit dem sog. Haber-Verfahren in eine Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung ein.

Die von diesem Eingriff betroffenen drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) gehen nun gerichtlich gegen die Streichung von der Preisliste vor. Mit den Rechtsanwält:innen Lea Voigt (Bremen), Sven Adam (Göttingen), Dr. Jasper Prigge und Sophie Hartmann (Düsseldorf) sowie mit Unterstüzung des Gegenrechtsschutzes von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wollen sich die Buchhandlungen auch gegen das rechtsstaatlich fragwürdige sog. Haber-Verfahren und die verdeckte Einflussnahme durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzen.

"Sie haben den Preis verdient"

"Die drei Buchläden wurden von einer sachverständigen Jury für den Preis bestimmt weil sie ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren. Sie haben den Preis verdient und wir bereiten daher Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt vor", formulieren die Anwält:innen der Buchläden das Ziel der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Transparenz wird eingefordert

Daneben bestehe ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat. Es werden daher auch Verfahren auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geführt. Auch das sog. Haber-Verfahren werde gerichtlich überprüft werden, so die Bevollmächtigten weiter. Die Klagen werden Anfang der kommenden Woche erhoben.