Dann würden die Regeln gegen die Vermarktung von Produkten, die mit Abholzung in Verbindung stehen, erst ab Ende 2026 gelten. Umweltkommissarin Jessika Roswall begründet begründet den Schritt laut Table Briefings am 23. September mit Kapazitätsproblemen beim IT-System, das zur Umsetzung nötig ist. Würde die Verordnung wie bisher geplant ab dem 30. Dezember 2025 greifen, drohten Verzögerungen oder Störungen des Systems. Das schreibe die Schwedin in einem Brief an den Vorsitzenden des Umweltausschusses im EU-Parlament, Antonio Decaro (S&D), sowie an den dänischen Umweltminister und Vorsitzenden des EU-Umweltrats, Magnus Heunicke. Laut Roswall brauche es die zusätzliche Zeit, um die technischen Probleme zu lösen.
Wird es zusätzlich zum Aufschub auch inhaltliche Änderungen an der Verordnung geben? Hier sende die Kommission gemischte Signale. Am Rande des Agrarrats erklärte Roswall, die Kommission wolle zwar zunächst nur eine Verschiebung vorschlagen, müsse aber mit Ministerrat und Parlament auch über "Bedarfe nach Vereinfachung" sprechen. Ein hoher Kommissionsbeamter sagte später hingegen, Roswalls Aussage habe sich auf Bürokratieabbau im Allgemeinen bezogen, nicht auf die EUDR.
Der Anwendungsstart der EUDR war schon im vergangenen Jahr um zwölf Monate verschoben worden.
Darum: Den Visionen kluge Taten folgen lassen und nicht ein weiteres Monster in die Welt entlassen. Die praxistauglichste Umsetzung wäre die Entsorgung der EUDR.