Zuvor hatte die SdK in einem Artikel des Portals BondGuide, auf den boersenblatt.net in einem Lesetipp verwiesen hatte, von einer Zustimmung abgeraten. In dem Artikel, den BondGuide mittlerweile offline gestellt hat (ebenso wie boersenblatt.net den Lesetipp von der Website genommen hat), wurde von einer Zustimmung abgeraten, weil sich nach Einschätzung der SdK das Risikoprofil der Anleihe deutlich ändern würde.
In einer nun veröffentlichen Stellungnahme der SdK heißt es, nach einem Gespräch mit Vertretern von Kolibri hätten zahlreiche Fragen geklärt werden können. Beispielsweise habe die Gesellschaft "in Bezug auf die aufgeworfenen Fragen bezüglich des Wachstums bei der Abwicklung von Elektronikprodukten auf Ebene der Zeitfracht Medien GmbH detaillierte Zahlen nennen können, so dass klar ist, dass das Wachstum nicht nur in relativen Zahlen gegeben ist, sondern auch absolut die Gesellschaft sich auf einem klaren Wachstumskurs in diesem Bereich befindet. Da der Hauptumsatz in diesem Bereich in den kommenden Monaten, getrieben durch das Weihnachtsgeschäft und diverse verkaufsstarke Tage (Black Friday), stattfindet, erscheinen auch die kommenden Zinszahlungen auch bei einer Nichtzustimmung der Anleiheinhaber zu einer Erhöhung der revolvierenden Kreditmittellinie nicht gefährdet."
Nach dem Gespräch kommt die SdK zu dem Schluss, "dass eine Zustimmung zur Änderung der Anleihebedingungen keine wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringt, im Gegensatz dazu sogar für die Sicherheit der Anleihe eher vorteilhaft sein dürfte. Daher raten wir zur Zustimmung."
Wie berichtet, hat die Kolibri Beteiligung GmbH, zu der unter anderem Zeitfracht Medien und Zeitfracht Logistik gehören, im Januar einen Nordic Bond (ISIN NO0013461384) mit einem aktuellen Volumen von 145 Millionen Euro (Laufzeit 2025–2029) begeben. Diese Form der Anleihe ist neben der Börse Frankfurt am Main auch in Norwegen handelbar. Eine Aufstockung auf bis zu 200 Millionen Euro sei während der Laufzeit möglich.
Seit Anfang August läuft ein schriftliches Verfahren gemäß Ziffer 15.5 der Anleihebedingungen. Kolibri teilte dazu am 8. August mit: "Ziel des Schriftlichen Verfahrens ist es, die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass die Höhe der erlaubten Kreditlinien an die veränderte Finanzierungsstruktur der Emittentin angepasst wird. Hier haben sich aufgrund der aktuell positiven Geschäftsentwicklung der Gruppe und den jüngsten Fortschritten in den Finanzierungsverhandlungen mit wesentlichen Kreditgebern der Gruppe Änderungen ergeben, welche eine Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich machen, um das weitere operative Wachstum der Gruppe zu unterstützen. Zudem wird die Zustimmung zu einer Veränderung der Gesellschafterstruktur oberhalb der Gruppe erbeten. Die Veränderung zielt nicht auf einen Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen ab."
Die komplette Stellungnahme der SdK finden Sie hier:
https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Kolibri/Kolibri-Newsletter-2-SdK-raet-zur-Zustimmung.pdf