Insolvenz

Verlagsdruckerei Schmidt stellt Geschäftstätigkeit ein

9. Oktober 2025
Redaktion Börsenblatt

Die Verlagsdruckerei Schmidt in Neustadt an der Aisch hat zum 1. Oktober aufgrund von Insolvenz ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Der Verlag PH.C.W. Schmidt ist davon nicht betroffen.

Die VDS – Verlagsdruckerei Schmidt in Neustadt an der Aisch hat zum 1. Oktober aufgrund von Insolvenz ihre Geschäftstätigkeit eingestellt, informiert das Unternehmen "mit großem Bedauern" auf seiner Website seine Kunden und Geschäftspartner. Der Verlag PH.C.W. Schmidt bestehe unabhängig davon als separates Unternehmen weiter, "jedoch bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Situation und der damit verbundenen Umstrukturierungen sowie einer stark reduzierten Belegschaft nicht mehr alle bisherigen Dienstleistungen und Services in gewohnter Weise anbieten können". heißt es weiter. "Wir danken Ihnen für Ihre langjährige Unterstützung und Treue und hoffen trotz der gegenwärtigen Lage, als Verlag PH.C.W. Schmidt auch in Zukunft weiterhin für Sie da sein zu können."

Die traditionsreiche Verlagsdruckerei Schmidt, deren Wurzeln bis ins Jahr 1828 zurückreichen, war eine feste Größe im Bereich des Buchdrucks. Sie bot ein umfassendes Leistungsspektrum rund um Druck und Medienproduktion an. Dazu gehörten Bücher und Kataloge, Sonderdrucke, Flyer, Prospekte, Plakate, Kalender, Aufkleber oder Mailings. Weiter Akzidenzien wie Gruß- und Einladungskarten, Visitenkarten oder personalisiertes Briefpapier sowie Komplettlösungen für Ausstellungen und Messen mit Bannern, Rollups, Plakaten, Katalogen und Werbemitteln. Darüber hinaus umfasste das Portfolio Produkte fürs Studium, darunter die Einzelfertigung von Bachelor- und Masterarbeiten, fasste "Druck & Medien" zusammen. Zu den Kunden zählten Schulen und Universitäten, Museen, Stiftungen, Archiven, Geschichtsvereine, Verwaltungen, Verlage und Antiquariate.

Am 4. Juli 2025 hatte das Amtsgericht Fürth im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens den Rechtsanwalt Joachim Exner (Nürnberg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 1. September wurde dann das Insolvenzverfahren eröffnet, als Insolvenzverwalter ebenfalls Exner eingesetzt. Am gleichen Tag teilte das Amtsgericht Fürth mit, dass der Insolvenzverwalter am 22. August angezeigt habe, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das vorhandene Vermögen der Insolvenzmasse reiche nicht aus, um alle Masseverbindlichkeiten zu decken. Die Masseverbindlichkeiten werden dann nach einem gesetzlich geregelten Prioritätensystem geordnet beglichen. Vorrangig sind beispielsweise die Kosten des Insolvenzverfahrens, gefolgt etwa von Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und weiteren Masseansprüchen.