Gefördertes Buchprojekt bei Neustart Kultur

Doch nicht verfassungsfeindlich

7. Oktober 2025
Sabine Cronau

War ein Druckkostenzuschuss, der aus dem Förderprogramm „Neustart Kultur“ an den Lau-Verlag in Reinbek geflossen ist, rechtmäßig - oder ein Verstoß gegen die Förderrichtlinien? Zu dieser Frage gibt es ein Urteil des Frankfurter Landgerichts, das jetzt rechtskräftig geworden ist.

Zum Hintergrund

Das Programm "Neustart Kultur", im Sommer 2020 von der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien aufgelegt und Ende Juni 2023 ausgelaufen, war ein gezieltes Hilfspaket, um in und nach der Pandemie das kulturelle Leben in Deutschland zu unterstützen. Auch Buchprojekte wurden mit Druckkostenzuschüssen gefördert, die Koordination dafür übernahm der Börsenverein. Insgesamt wurden knapp 1.000 Anträge von Verlagen bewilligt und rund 6,8 Millionen Euro ausgereicht.

Weil es die Bücher zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gab und Inhalte folglich nicht geprüft werden konnten, mussten die Verlage eine Selbstverpflichtung abgeben. In den Förderrichtlinien hieß es dezidiert: "Erforderlich ist weiter eine schriftliche Erklärung durch den Verlag, dass das zu verlegende Buch, zu dem der Druckkostenzuschuss gewährt wird, keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte enthält."

Deutschlandfunk Kultur hatte dann 2023 in einem Beitrag berichtet, dass im Rahmen von Neustart Kultur auch rechtsextreme Buchprojekte gefördert worden seien. Einer der kritisierten Titel: "Kulturkampf um das Volk" von Martin Wagener, erschienen im Lau-Verlag. Der Börsenverein sicherte damals zu, solche Zweifelsfälle im Nachgang zu prüfen und die Fördergelder gegebenenfalls zurückzufordern (mehr dazu hier).

Zum strittigen Titel aus dem Lau-Verlag (mit 7.500 Euro gefördert) gaben Börsenverein und BKM deshalb ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag, das nach Angaben des Verbands Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Inhalte feststellte. Der Börsenverein forderte den Lau-Verlag darauf hin auf, die Fördermittel zurückzuzahlen. Der Streitfall landete vor Gericht.

Kein Berufungsverfahren

Am 29. August 2025 ist das Landgericht Frankfurt nun zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Buch zwar rechter Narrative bediene, aber mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auszug aus dem Urteil: "Der Inhalt des Buches ist aus Sicht des angerufenen Gerichts zwar als durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen."

Der Lau-Verlag begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts: Der Verlag stehe in der Mitte der Gesellschaft, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Das hindere ihn allerdings nicht daran, "Akzente in der politischen Diskussion zu setzen" – wie er es mit dem Buch "Kulturkampf um das Volk" getan habe.

Das Urteil ist am 29. September rechtskräftig geworden, der Börsenverein wird keine Berufung einlegen: "Wir respektieren und akzeptieren die Entscheidung des Gerichts", so Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse: "Die nun erfolgte Einschätzung durch das Gericht verdeutlicht, dass die Abgrenzung, ob ein geförderter Buchtitel in einzelnen Passagen oder insgesamt als verfassungsfeindlich zu bewerten ist, eine rechtlich und inhaltlich komplexe Frage bleibt."