Neustart Kultur

Förderung wird verlängert

20. Januar 2021
von Börsenblatt

Buchhandlungen und Verlage können die Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“ nun noch länger nutzen: Anträge können noch bis 30. April 2021 eingereicht werden.

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen: Buchhandlungen und Verlage können die Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“ nun noch länger nutzen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben daher entschieden, die Einreichungsfrist für Förderanträge bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) zu verlängern.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Die Corona-Maßnahmen sorgen weiterhin für erhebliche Einschränkungen auf dem Buchmarkt und belasten die Budgets. Die Möglichkeit, die Förderprogramme zu verlängern, kommt daher genau zur richtigen Zeit. Alle Buchhandlungen und Verlage, die sich noch nicht beworben haben, sollten einen Antrag prüfen! Die Voraussetzungen für eine Förderung sind leicht zu erfüllen und die Zuschüsse eine wichtige Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit.“

Die Bearbeitung der bisher eingegangenen Anträge läuft mit Hochdruck weiter. Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein: „Die ersten positiven Bescheide haben wir bereits im Oktober versenden können. Die Fülle der Anträge und die notwendigen Dokumentationspflichten im Verfahren nehmen jedoch mehr Zeit in Anspruch als geplant. Diejenigen, die noch keinen finalen Bescheid von uns erhalten haben, bitten wir noch um ein wenig Geduld.“

Seit dem 1. September laufen die Förderprogramme für Buchhandlungen und Verlage im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zukunftsgerichtete Investitionen in Zeiten von Corona und danach.

  • Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für neuerscheinende Bücher, Hörbücher, E-Books oder Kalender in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
  • Kleine und mittelgroße Buchhandlungen können zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Die Vergabe der Fördermittel ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft geknüpft.