Neustart Kultur

Frist verlängert!

22. Oktober 2020
von Börsenblatt

Bis zum 31. Januar 2021 wird die Frist auf Anträge für das Förderprogramm "Neustart Kultur" verlängert. Ursprünglich sollte diese am 31. Oktober 2020 enden. Bisher sind 1.000 Anträge von Buchhandlungen und Verlagen beim Börsenverein eingegangen.

Seit dem 1. September laufen die Förderprogramme für Buchhandlungen und Verlage im Rahmen des Konjunkturprogramms "Neustart Kultur". Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zukunftsgerichtete Investitionen in Zeiten von Corona und danach.

Rund 1.000 Anträge sind bislang beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels eingegangen, wie der Verband in einer Pressemitteilung informiert. Die ersten Bescheide würden in dieser Woche versandt.

Die vorliegenden Anträge befänden sich derzeit in der Vollständigkeitsprüfung. Bis Ende November werden alle Antragsteller*innen, die ihre Anträge bis Anfang Oktober einsendeten, ihre Bescheide erhalten.

Einreichfrist wird verlängert

Darüber hinaus können Buchhandlungen und Verlagen noch länger von den Fördermitteln profitieren:

  • Die Einreichungsfrist wird bis 31. Januar 2021 verlängert. Auch die Zeiträume für die Durchführung der Maßnahme (neu: 30. Juni 2021) und die Einreichung des Verwendungsnachweises werden ausgeweitet. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens acht Wochen nach Ende des geförderten Projektes zur Überprüfung der Projektdurchführung einzureichen

Kyra Dreher, Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erläutert: "Die Programme für Buchhandlungen und Verlage werden sehr gut angenommen. Zugleich ist das Gesamtbudget, das wir vergeben können, noch lange nicht ausgeschöpft. Um möglichst vielen Interessenten aus der Branche die Möglichkeit zu geben, von der Förderung zu profitieren, haben wir uns gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dazu entscheiden, den Zeitraum der Programme auszuweiten. Parallel bearbeiten wir mit Hochdruck die bisher eingegangenen Anträge, um den Antragssteller*innen so bald wie möglich Bescheide ausstellen zu können."

Börsenblatt online hat Kyra Dreher über weitere Details und die Hintergründe gesprochen. Das Interview lesen Sie hier.