Börsenverein

IG Meinungsfreiheit fordert sofortige Freilassung von Julian Assange

11. Juli 2022
von Börsenblatt

Die Interessengruppe (IG) Meinungsfreiheit des Börsenvereins fordert aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange dessen sofortige Freilassung. Mitte Juni hatte die britische Regierung seine Auslieferung an die USA genehmigt.

Jochen Mende

Jochen Mende, Mitglied der IG Meinungsfreiheit: "Wir sehen durch die Haft und die beantragte Auslieferung von Julian Assange den Schutz von Informant*innen – auch Whistleblower*innen – massiv bedroht. Zugleich sehen wir im Versuch, den WikiLeaks-Gründer juristisch zu verfolgen, ein gefährliches Signal. Es wird allen investigativ arbeitenden Journalist*innen zu verstehen gegeben, dass sie mit Verfolgung rechnen müssen, wenn sie dem Recht auf Informationsfreiheit Vorrang vor staatlichen Geheimhaltungsinteressen einräumen. Pressefreiheit, Informationsfreiheit wie auch Meinungsfreiheit sind hierdurch gleichermaßen bedroht."

Mit ihrer Forderung schließt sich die IG Meinungsfreiheit der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderberichterstatters Nils Melzer an. Die IG fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber den Partnerstaaten Großbritannien und USA mit Nachdruck gegen die Auslieferung und für die sofortige Freilassung einzusetzen und so dem eigenen Anspruch einer werteorientierten Politik gerecht zu werden.

Julian Assange hatte in Zusammenarbeit mit der Whistleblowerin Chelsea Manning Informationen zu Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen des amerikanischen Militärs im Irak und Afghanistan erlangt und veröffentlicht. Die USA haben Assange daraufhin wegen Spionage angeklagt, im Falle einer Verurteilung drohen ihm 175 Jahre Gefängnis.

Seit mehr als drei Jahren ist Julian Assange im englischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft und dort Bedingungen ausgesetzt, die vom UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, als staatliche Willkür und psychische Folter beschrieben wurden. Die britische Innenministerin hat die Auslieferung an die USA nun zwar genehmigt, es steht jedoch noch ein Berufungsverfahren vor dem britischen Supreme Court an. Auch gibt es für Assange die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Auslieferung vorzugehen.