Der Landesverband Nord schreibt dazu: "Mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Einführung gilt der Deutsche Buchhandlungspreis als wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturförderung: Er würdigt unabhängige Buchhandlungen, die sich mit besonderem Engagement für Literatur, Debatte und kulturelle Vielfalt einsetzen. Umso größer ist die aktuelle Kontroverse um die jüngste Preisvergabe durch das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Wolfram Weimer. Drei Buchhandlungen, die von der Jury bereits für Auszeichnungen nominiert worden waren, wurden nachträglich aus dem Verfahren ausgeschlossen. Grundlage war eine Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz im sogenannten Haber-Verfahren, die laut BKM auf "Hinweisen" beruhte. Welche konkreten Umstände dahinterstehen, bleibt jedoch unklar; bekannt wurde das Vorgehen erst durch Presse-Recherchen.
Die betroffenen Buchhandlungen sehen sich dadurch erheblich geschädigt, da sie ohne transparente Begründung aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden. Eine gemeinsame Klage der drei Häuser, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, soll nun Transparenz und rechtliche Klarheit schaffen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord eine Rücknahme der Entscheidung und die Verleihung des Buchhandlungspreises an alle drei Nominierten. Zwei der Buchhandlungen stammen aus unserem Verbandsgebiet, in dem diese Buchhandlungen einen wertvollen Beitrag für die kulturelle Vielfalt in ihrem Gebiet leisten.
Beide Buchhandlungen sind in den letzten Jahren bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden und es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dies nicht mehr möglich sein soll. Die Begründung für diese beispiellose, die Freiheit des verbreitenden Buchhandels nicht respektierende Maßnahme muss in Gänze offengelegt werden, da sonst der Buchhandelspreis einen nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird."