Bundesverfassungsgericht urteilt zur Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht

Regelung in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig

29. April 2026
Redaktion Börsenblatt

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Einführung einer Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Landeshochschulrecht von 2014. Kritisiert wird die ungewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidungsfindung.

Bereits 2013 hatte der Börsenverein kritisiert, dass Wissenschaftler:innen an baden-württembergischen Hochschulen verpflichtet werden sollen, eine Zweitverwertung ihrer Publikationen vorzunehmen und sie in hochschuleigene Repositorien einzustellen. Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften taste das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit an. Zudem verletze eine solche Regelung das Grundrecht auf geistiges Eigentum, da es den Wissenschaftlern in Baden-Württemberg die Möglichkeit nähme, Verlagen oder anderen Verwertungspartnern zeitliche unbeschränkte ausschließliche Online-Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu übertragen, hatte der Börsenverein dargelegt.

"Ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland"

Nun stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass dem Land Baden-Württemberg für die betreffende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte. "Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Die baden-württembergische Landesregierung hatte ohne Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung von Forschungsarbeiten eingeführt – und damit Wissenschaftler:innen die freie Wahl genommen, ob und wo sie ihre Forschungsergebnisse zweitveröffentlichen möchten", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. "Die Verfassungswidrigkeit war absehbar – umso unverständlicher ist, dass die damalige Landesregierung die inhaltliche Ungeeignetheit der Vorschrift und die fehlende Zuständigkeit nicht erkannt hat oder erkennen wollte. Diese politische Fehlentscheidung führte zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit zulasten der Betroffenen."

Mehr als zehn Jahre Verfahrensdauer

Kritisch bewertet der Börsenverein auch die außergewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidung in Karlsruhe. "Dass eine verfassungswidrige Regelung über so viele Jahre fortwirken konnte, ist uns unbegreiflich", so Christian Sprang. "Die Verfahrensdauer hat Betroffene faktisch in ihrem Recht beeinträchtigt, zeitnah Rechtsschutz zu erhalten. Ein Verfassungsgericht muss solche grundsätzlichen Fragen wesentlich schneller bearbeiten; andernfalls muss über institutionelle Reformen nachgedacht werden."

Zur Entscheidung und Begründung des Bundesverfassungsgerichts