Nun stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass dem Land Baden-Württemberg für die betreffende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte. "Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Die baden-württembergische Landesregierung hatte ohne Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung von Forschungsarbeiten eingeführt – und damit Wissenschaftler:innen die freie Wahl genommen, ob und wo sie ihre Forschungsergebnisse zweitveröffentlichen möchten", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. "Die Verfassungswidrigkeit war absehbar – umso unverständlicher ist, dass die damalige Landesregierung die inhaltliche Ungeeignetheit der Vorschrift und die fehlende Zuständigkeit nicht erkannt hat oder erkennen wollte. Diese politische Fehlentscheidung führte zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit zulasten der Betroffenen."
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