Regelung in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Einführung einer Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Landeshochschulrecht von 2014. Kritisiert wird die ungewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidungsfindung.