Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben die formelle Annahme der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch das Europäische Parlament begrüßt. Mit der Zustimmung des Parlaments ist die im Trilogverfahren erzielte Einigung bestätigt, nach der fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind.
Mit dem Beschluss gelte ein zentraler Streitpunkt für die Presse- und Buchbranche als geklärt. Die Streichung fertiger Druckerzeugnisse aus der EUDR sorge für Rechtssicherheit und entlaste Verlage von zusätzlichen bürokratischen Anforderungen.
"Die heutige Annahme ist ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa", erklären die Verbände. "Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse keine Treiber von Entwaldung sind. Ihre Ausnahme ist sachlich richtig, ordnungspolitisch konsequent und für den Erhalt unserer Demokratie notwendig."
Die verabschiedete Regelung bringe die Verordnung zudem wieder in Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung der EU-Kommission. Bereits im ersten Kommissionsentwurf war eine Einbeziehung fertiger Druckerzeugnisse nicht vorgesehen. Holz und Papier bleiben weiterhin vollständig vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst, sodass das Schutzniveau der Verordnung erhalten bleibt, während Presse- und Buchverlage von zusätzlichem Verwaltungsaufwand verschont werden.