Vorstandswahlen beim Börsenverein

Wer will kandidieren?

3. Juni 2025
Redaktion Börsenblatt

Am 30. September wählen die Mitglieder des Börsenvereins einen neuen Vorstand. Gesucht: Kolleg:innen, die Zukunft mitgestalten möchten.

In einem Besprechungsraum mit Konferenztisch sind Menschen in Business-Kleidung unscharf vor einem fenster zu sehen

Der Vorstand ist gewissermaßen die Schaltzentrale des Börsenvereins. Hier werden die strategischen Entscheidungen für die Zukunft des Verbands, aber auch der Branche getroffen – von der politischen Arbeit in Berlin und Brüssel bis zur konkreten Unterstützung der Mitglieder, etwa durch den Aufbau des Digitalen Wissens-Hubs.

Die Mainzer Verlegerin Karin Schmidt-Friderichs, seit 2019 Vorsteherin, wird ihr Amt nach zwei Wahlperioden satzungsgemäß abgeben. Es werden Bewerber:innen für insgesamt fünf Vorstandspositionen gesucht. Alle Mitgliedsfirmen können Wahlvorschläge einreichen.

Um unseren Mitgliedern für die Besetzung des Vorstands wirklich eine Wahl zu bieten, braucht es verschiedene interessante Optionen.

Anna Metzner, Vorsitzende des Wahlausschusses

Anna Metzner

So schlagen Sie Kandidat:innen vor

  • Spätestens bis zum 30. Juni können Kandidat:innen vorgeschlagen werden – entweder per Mail an wahlausschuss@boev.de oder postalisch an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, z. Hd. Sarah Harnecker, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main.
  • Am 10. Juli werden die Kandidat:innen im Börsenblatt vorgestellt, mit Erläuterung der Wahlmodalitäten.
  • Am 30. September wird gewählt – bei der 201. Hauptversammlung des Börsenvereins, die digital stattfindet.

Die Vorsitzende des Wahlausschusses, Anna Metzner, bittet bis zum 30. Juni um Nominierungen:
„Um unseren Mitgliedern für die Besetzung des Vorstands wirklich eine Wahl zu bieten, braucht es verschiedene interessante Optionen. Daher suchen wir Kolleginnen und Kollegen aus der Branche, vor allem aus dem Buchhandel, die mit ihren Ideen die Verbandsarbeit aktiv mitgestalten möchten. Melden Sie sich bei uns.“

Neben dem Namen der Person sollte auch das Unternehmen angegeben werden – und ob der entsprechende Kollege, die entsprechende Kollegin einer Wahl zustimmen würde.

Bei der Wahl der fünf Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung ist das Gleichgewicht der Sparten wichig: 

  • Je zwei müssen laut Satzung aus dem herstellenden und dem verbreitenden Buchhandel kommen. 
  • Ein Vertreter oder eine Vertreterin muss dem Zwischenbuchhandel angehören. 
  • Vorsteher:in und Schatz­meister:in werden dabei direkt auf ihre Position gewählt. 
  • Die weiteren Ämter (stellv. Vorsteher*in, stellv. Schatzmeister*in und Schriftführer*in) werden in der ersten Vorstandssitzung nach Amtsantritt intern verteilt.
  • Mitglieder im Vorstand dürfen nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang zu Unternehmen anderer Vorstandsmitglieder stehen.
  • Vorsteher*in und Stellvertreter:in sollen unterschiedlichen Fachgruppen angehören.

Die dreijährige Amtszeit beginnt am Samstag nach der Frankfurter Buchmesse – diesmal also am 25. Oktober. Alles in allem zählt der Vorstand neun Mitglieder: Die Vorsitzenden der Fachausschüsse (2024 gewählt) haben qua Amt einen Sitz im Führungsgremium, die Landesverbände entsenden ebenfalls eine Vertreterin, einen Vertreter.

Zum aktuellen Vorstand geht es hier, die Zusammensetzung des Wahlausschusses ist hier abrufbar.