"Wie barrierefrei Literatur ist, geht uns alle an"
Mitte 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht. Produkte müssen so in Online-Shops auffindbar sein, dass Menschen mit visuellen oder anderen Einschränkungen sie nutzen können. Die Barrierefreiheits-Features müssen nicht nur in den Metadaten des Produkts, sondern auch in den Beschreibungsdaten enthalten sein. Wie das geht, zeigt ein Best Practice der IG Produktmetadaten. Die Taskforce Barrierefreiheit beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Software kann für Sehbeeinträchtigte den Zugang zu Websites erleichtern
überfüttern wollen.
Die Barrierefreiheit, die da ab 2025 angestrebt wird, ist schon so richtig.
Man sollte aber auch einmal dabei die rechtlichen Dinge, wie z. B. auch die
Rechte vom Urheber und anderes berücksichtigen.
Und bei diesen ganzen Daten sollte man auch noch unterscheiden:
Was ist jetzt wichtig und was nicht, denn sonst wird der gesamte
Datenfluss zu unübersichtlich und auch nicht mehr überschaubar.
Außerdem ist anzumerken, dass die Kulturhoheit bei den einzelnen
Bundesländern liegt.
Gewiss, die Daten sind heute fast grenzenlos abgreifbar.
Trotzdem sollte man vor allem sich auch bei diesen dann komplexen
unterschiedlichen Daten vor Zugriffen und Hacken schützen können.
Für den normalen Bürger an sich ist dies alles nicht mehr überschaubar,
was es da an neuen Entwicklungen so gibt.
Nur sollte man trotz aller Barrierefreiheit noch einen gewissen Rahmen
beibehalten, denn sonst wird alles im Potenzial der Daten zu unübersichtlich.
H. Kraft