Bundeskabinett beschließt Ausbildungsprämie

500 Millionen Euro stehen bereit

25. Juni 2020
von Börsenblatt

Das Bundeskabinett hat am 25. Juni ein Hilfsprogramm "Ausbildungsplätze sichern" für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht, die weiter ausbilden. Es hat einen Umfang von 500 Millionen Euro.

Damit werde eine weitere Zusage des Konjunkturpakets umgesetzt, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stelle die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Man dürfe nicht zulassen, so Bundesministerin Anja Karliczek, "dass die Corona-Pandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt wird." Die Auszubildenden von heute seien die Fachkräfte von morgen. Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wolle die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen motivieren, in Ausbildung zu investieren.

"Mir ist wichtig, dass junge Menschen auch im Jahr 2020 eine Ausbildung beginnen oder abschließen können", erklärt Bundesminister Hubertus Heil. "Dafür wollen wir die Ausbildungsprämie einführen. Das Signal an die Unternehmen ist klar: Bildet aus!"

Die Eckpunkte

Das Maßnahmenpaket richte sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, so die Mitteilung der Bundesregierung.

Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie sollen für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit) erhalten.

Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, sollen für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit) erhalten.

Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall sei.

Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gelte, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen sei, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, sollen je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro bekommen.

Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es werde nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.