Neue Verordnung in Italien

Buchläden dürfen geöffnet bleiben

4. November 2020
von Börsenblatt

Die eindringlichen Appelle des Verleger- und des Buchhändlerverbands haben gewirkt: Nach einer neuen Verordnung dürfen Buchhandlungen in Italien auch in den roten Zonen geöffnet bleiben. Die Buchbranche ist erleichtert.

Gestern am späten Abend hat Ministerpräsident Giuseppe Conte einen neuen Erlass unterzeichnet, in deren Anhängen die Buchhandlungen als Ausnahmen explizit genannt wurden. Zuvor hatten ebenfalls gestern italienische Verleger und Buchhändler an die Regierung appelliert, die Schließungen von Buchhandlungen zu verhindern: Das Buch sei eine elementare Ware, gleichrangig mit Lebensmitteln und Medikamenten.  Hauptunterzeichner waren Alessandro und Giuseppe Laterza sowie Sandro Ferri von Edizioni e/o, Renata Gorgani von Editrice Il Castoro und Stefano Mauri von der Verlagsgruppe Mauri Spagnol.

Der Präsident der italienischen Buchhändlervereinigung (ALI Confcommercio), Paolo Ambrosini, und der Präsident des Verlegerverbands (AIE), Ricardo Franco Levi, dankten der Regierung in Rom, "dass sie unseren Appellen Rechnung getragen und die Eröffnung von Buchhandlungen auch in den roten Zonen ermöglicht hat - insbesondere Kulturminister Dario Franceschini, der stets auf die Bedürfnisse der Buchwelt achtet". Bücher seien lebenswichtige Güter, "und besonders in einer Zeit wie dieser helfen sie den Italienern, die Einsamkeit und Schwierigkeiten zu überwinden, die mit den Beschränkungen der Freizügigkeit und der Sozialität verbunden sind." Jede Buchhandlung werde bestrebt sein, wie in den vergangenen Monaten ein Höchstmaß an Sicherheit in den Geschäften zu gewährleisten, "denn die Gesundheit ist nach wie vor das erste, was geschützt werden muss: Zugangskontrolle, Desinfektion der Regale und der Schutz der Menschen bleiben unerlässlich."

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