Das neue Infektionsschutzgesetz

Corona: Das gilt für den Buch- und Einzelhandel

19. November 2021
von Börsenblatt

Neue Schwellenwerte, Testpflicht am Arbeitsplatz: Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen, der Bundesrat gibt grünes Licht. Was für den Buchhandel gilt, sehen Sie hier im Überblick.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz soll der Einzelhandel offenbleiben, ein Lockdown ist nicht geplant – solange die Hospitalisierungsrate, Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, nicht den Wert 9 überschreitet. Dann können von den Ländern weitere lokale Maßnahmen getroffen werden.

Beschlossen wurde eine Testpflicht am Arbeitsplatz: Es gilt die 3G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten.

Kunden müssen, außer in Baden-Württemberg, keinen 3G-Nachweis haben. 

So ändern sich die Regeln für Kulturveranstaltungen wie Lesungen und Einschließabende je nach Hospitalisierungsrate:

  • Hospitalisierungsrate über 3: Kulturveranstaltungen wie Lesungen und Einschließabende in Innenräumen sind nur noch nach dem 2G-Prinzip durchführbar, also für Geimpfte und Genesene. Die Einhaltung soll konsequent kontrolliert werden. Ausnahmen können für Menschen gemacht werden, die sich nicht impfen lassen KÖNNEN, sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
  • Hospitalisierungsrate über 6: Länder können für Kulturveranstaltungen das 2Gplus-Prinzip einführen. Sie wären demnach nur noch für Geimpfte und Genese mit einem zusätzlichem negativen Testergebnis besuchbar. Ausnahmen können für Menschen gemacht werden, die sich nicht impfen lassen KÖNNEN, sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
  • Hospitalisierungsrate über 9: Weitergehende Maßnahmen können von den Ländern nach Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes getroffen werden.

Die Veranstalter stehen dabei stets in der Verantwortung, intensiv zu kontrollieren. Der Bußgeldrahmen werde von den Ländern ausgeschöpft, heißt es im Beschluss der Bund-Länder-Runde, der auf dem neuen Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes basiert.

Ausnahmen: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach der Corona-Verordnung die Alarmstufe. Hier müssen auch Kunden im Buchhandel (wie im gesamten Einzelhandel) geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, genügt.
    Laut den Durchführungshinweisen des Sozialministeriums von Baden-Württemberg wird aber keine lückenlose Kontrolle vor der Ladentür erwartet. Eine regelmäßige Kontrolle im Laden oder an der Kasse ist ausreichend.
  • Für den Handel in Bayern soll wieder eine Beschränkung von einem Kunde pro 10 Quadratmeter eingeführt werden. Kulturveranstaltungen wie Lesungen und Einschließabende sollen nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent und mit 2G-plus-Regel stattfinden dürfen. Ab einer Inzidenz von über 1.000 soll ein Lockdown verhängt werden - davon ist der Einzelhandel explizit ausgenommen. Diese Pläne hat Markus Söder auf einer Pressekonferenz am 19.11. vorgestellt. Sie müssen am Montag offiziell bestätigt werden.

Die Bundesländer im ausführlichen Überblick, mit Informationen der Landesverbände, haben wir Ihnen unter: Corona: Neues aus Brandenburg, Niedersachsen und NRW zusammengetragen. Den Artikel aktualisieren wir fortlaufend.