Aus für den KulturPass

Diese Fristen sind wichtig

18. September 2025
Redaktion Börsenblatt

Der KulturPass endet mit Ablauf des Jahres 2025. Für den Buchhandel gibt es Fristen zu beachten, damit Reservierungen erstattet werden und keine Belege für die Buchhaltung fehlen.

Das Aus für den KulturPass nach zwei Jahren bedeutet: Bereits freigeschaltete Budgets können bis zum 30. November genutzt, Reservierungen bis zum 15. Dezember abgeholt bzw. eingelöst werden.

Für Anbieter sind laut Information des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zwei Punkte fristgerecht auszuführen :

  1. Reservierungen bis 15. Dezember 2025 (Mitternacht) als „abgeholt“ markieren – nur fristgerecht als „abgeholt“ markierte Reservierungen werden erstattet.
  2. Buchhaltungsunterlagen bis 31. Dezember 2025 (Mitternacht) herunterladen. Nach Jahresende sind keinerlei Belege (Transaktionen, Buchungsnachweise, Erstattungsbelege) mehr in Mirakl verfügbar.

Änderungen nach Ablauf der Fristen seien nicht mehr möglich. Am 31. Dezember 2025 wird die KulturPass-App abgeschaltet.

Alle Informationen zur Abwicklung sind auf unter diesem Link abrufbar: KulturPass Wissensdatenbank - Der KulturPass endet - Wichtige Informationen für Anbietende

Wer Kund:innen erinnern möchte, ihr Budget einzulösen, findet alle Informationen unter diesem Link: KulturPass Wissensdatenbank - Das KulturPass-Projekt endet – wichtige Informationen