Eilantrag gegen Interview-Äußerung von Wolfram Weimer eingereicht

"Eine hilflose Verteidigungsstrategie"

24. März 2026
Redaktion Börsenblatt

Der Bevollmächtigte des Buchladens Zur schwankenden Weltkugel, Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, hat am Montagabend beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt. Dies geht aus einer heute von ihm veröffentlichten Pressemitteilung hervor. Dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien soll verboten werden, den Buchladen und seine Betreiberinnen öffentlich als politische Extremistinnen zu bezeichnen. 

Wolfram Weimer ernst schauend

Wolfram Weimer

Prigge bezieht sich auf eine Antwort des Kulturstaatsministers in einem Interview mit der Zeit am 18. März auf die Frage "Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?" Weimer: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun."

Auf die außergerichtliche Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, habe Weimer über eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei erklären lassen, dass die Aussage in dem Interview keinen Bezug zu den Betreiberinnen des Buchladens aufweise. Er habe nur abstrakte Ausschlusskriterien dargestellt.

Im Übrigen sei er in dem Interview auch als Privatperson aufgetreten und berufe sich auf das Recht zur freien Meinungsäußerung. „Höchst hilfsweise“ nehme Weimer für sich in Anspruch, dass er sich bei seinen Äußerungen auf einen hinreichenden Tatsachenkern bezogen habe. Es müsse ihm möglich sein, basierend auf Informationen des Verfassungsschutzes zu handeln und basierend darauf auch öffentlich zu kommunizieren.

"Man gewinnt den Eindruck, Herrn Weimer fehle es an dem nötigen Respekt"

Rechtsanwalt Prigge kommentiert dies wie folgt: "Es handelt sich um eine hilflose Verteidigungsstrategie. Weimer gibt ein großes Interview zum Ausschluss dreier Buchläden vom diesjährigen Buchhandlungspreis und sagt, weil er keine Namen genannt hat, weiß auch keiner, um wen es geht. Man gewinnt den Eindruck, Herrn Weimer fehle es an dem nötigen Respekt für die betroffenen Buchhändlerinnen und die Öffentlichkeit, denn er hält sie offenbar für blöd." Durch die bundesweite Debatte der vergangenen Tage sei allgemein bekannt, wer die Betroffenen sind. Im gesamten Interview werde dies auch vorausgesetzt, wenn von drei Buchläden die Rede ist.

Prigge weiter: "Mit seiner Äußerung wollte Herr Weimer die Buchläden unter Inanspruchnahme staatlicher Autorität als Extremisten brandmarken, um sein eigenes Handeln zu legitimieren. Er setzt auf diffuse Vorwürfe, statt nachprüfbare Belege vorzubringen. Als Amtsträger ist er aber an das Sachlichkeitsgebot gebunden. Herr Weimer hatte die Möglichkeit einzulenken, wollte sie aber nicht nutzen. Daher wird nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheiden, ob er seine Amtspflichten verletzt hat."

Online-Petition mit Rücktritts-Forderung

"Die Situation wird rechtlich und politisch immer grotesker. Wer sich als Minister derart verteidigen lässt, muss sich auch nicht wundern, wenn bereits nach einer Woche eine Petition, die seinen Rückritt fordert, mehr als 130.000 mal unterzeichnet wurde", kommentiert RA Sven Adam die aktuellen Äußerungen der von dem Kulturstaatsminister beauftragten Kanzlei. Adam vertritt den Buchladen Rote Straße in Göttingen.

Die Kampagne "Lesen hilft!" hat auf WeAct eine Petition gestartet, die den Rücktritt von Wolfram Weimer fordert. Mit Stand vom 24. März haben mehr als 130.000 Personen unterzeichnet.

Zum Interview mit Wolfram Weimer in der Zeit: Wolfram Weimer: "Das ist überhaupt nicht als Kulturkampf gedacht" | DIE ZEIT