Rechtsanwalt Prigge kommentiert dies wie folgt: "Es handelt sich um eine hilflose Verteidigungsstrategie. Weimer gibt ein großes Interview zum Ausschluss dreier Buchläden vom diesjährigen Buchhandlungspreis und sagt, weil er keine Namen genannt hat, weiß auch keiner, um wen es geht. Man gewinnt den Eindruck, Herrn Weimer fehle es an dem nötigen Respekt für die betroffenen Buchhändlerinnen und die Öffentlichkeit, denn er hält sie offenbar für blöd." Durch die bundesweite Debatte der vergangenen Tage sei allgemein bekannt, wer die Betroffenen sind. Im gesamten Interview werde dies auch vorausgesetzt, wenn von drei Buchläden die Rede ist.
Prigge weiter: "Mit seiner Äußerung wollte Herr Weimer die Buchläden unter Inanspruchnahme staatlicher Autorität als Extremisten brandmarken, um sein eigenes Handeln zu legitimieren. Er setzt auf diffuse Vorwürfe, statt nachprüfbare Belege vorzubringen. Als Amtsträger ist er aber an das Sachlichkeitsgebot gebunden. Herr Weimer hatte die Möglichkeit einzulenken, wollte sie aber nicht nutzen. Daher wird nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber entscheiden, ob er seine Amtspflichten verletzt hat."