Steinke betonte, dass pauschale Verbote "unliebsamer" Literatur demokratische Grundprinzipien gefährden, weil es bekanntermaßen kein naturwissenschaftliches Urteil über den verfassungsfeindlichen Gehalt von Kultur gebe. Er verwies darauf, dass auch das bestehende Wirtschaftssystem nicht im Grundgesetz verankert sei, dass also im Sinne der Meinungsfreiheit durchaus auch Kapitalismuskritik erlaubt sei. Dies stünde durchaus im Zusammenhang mit der Grundthese seines Buches "Meinungsfreiheit", dass die Strafverfolgung von vermeintlichen Beleidigungen an Politiker:innen mittlerweile Blüten treibe, die unsere Meinungsfreiheit bedrohten. Auch hier sei kein objektives Maß von Strafbarkeit möglich, solange die Grenze zur Gewalt an Politiker:innen nicht überschritten würde: "Die Bürger sind ob dieser Gesetze verwirrt und desorientiert, wie sie sich verhalten dürfen. Und das wiederum bewirkt das genaue Gegenteil von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit," so Steinke abschließend.
Zustande gekommen ist die Woche der Meinungsfreiheit in Stuttgart durch eine Kooperation des Börsenvereins Baden-Württemberg mit der Baden-Württembergischen Landesbibliothek, der Staatsgalerie Stuttgart und der Journalistischen Aus- und Berufsbildung Baden-Württemberg e.V. (jab).
Zur Website der Woche der Meinungsfreiheit, die vom 3. bis 10. Mai läuft, geht es: hier