Bundesregierung

Kulturetat 2022 könnte Rekordniveau erreichen

23. Juni 2021
von Börsenblatt

Für Kultur und Medien stehen im Jahr 2022 insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist ein Plus von rund 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Seit dem Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Jahr 2013 sei der Kulturetat sogar um insgesamt um 73 Prozent gestiegen, rechnet die Bundesregierung vor. Zusammen mit den Mitteln aus Neustart Kultur und dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro erreiche der Kulturetat der Bundesregierung ein „bisher ungekanntes Niveau.“

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte: „Gerade in diesen Zeiten des Umbruchs bekräftigen wir mit einem Rekordetat unsere gemeinsame Entschlossenheit, die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland zu bewahren und weiter auszubauen. Dazu gehört auch die weitere Stärkung der vom Bund geförderten Einrichtungen. Nicht zuletzt steht der Bund damit weiter ein für die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland.“

Nach dem Regierungsentwurf soll beispielsweise das Budget der Deutschen Welle mit einem Plus von 13,5 Millionen Euro auf 404 Millionen Euro weiter auf das Niveau vergleichbarer europäischer Auslandssender angehoben werden.

U.a. profitieren von einer Erhöhung der Zuwendungen folgende Institutionen:

  • Die Mittel für die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, die mit Berlinale, Berliner Festspielen, Martin-Gropius-Bau sowie Haus der Kulturen der Welt steigen gegenüber 2021 um 2,8 Millionen Euro.
  • Im Bereich der Film- und Serienförderung erhöht der Bund die für Produktionen verfügbaren Mittel um 25 Millionen Euro.
  • Chemnitz wird als Europäische Kulturhauptstadt 2025 vom Bund bereits im kommenden Jahr mit 1,5 Millionen Euro in der Vorbereitung des Konzepts „Mit kulturellen Mitteln Gräben überwinden“ unterstützt.

In trockenen Tüchern ist der Geldsegen noch nicht: Denn noch steht der vom Kabinett durchgewunkene Entwurf unter dem Vorbehalt eines 2. Regierungsentwurfs für den Haushalt 2022 der nächsten Bundesregierung sowie des Parlaments.