Das sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels

Notbremse gezogen: Lockdown bis 18. April

23. März 2021
von Börsenblatt

Erst weit nach Mitternacht stand der Beschluss: Nach mühsamen Beratungen ist die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 18. April nun abgemacht. Was das für Buchhandlungen bedeutet, hängt stark von den Länderumsetzungen ab. Update: Auch die Buchhandlungen in Baden-Württemberg verlieren voraussichtlich Sonderstatus. 

Der Corona-Lockdown wurde bis zum 18. April verlängert. Die neuen Landesverordnungen mit Wirkung ab dem 29. März werden nun in den nächsten Tagen formuliert.

„Wir haben das Virus noch nicht besiegen können“, erklärt Kanzlerin Angela Merkel auf der nächtlichen Pressekonferenz vor der Verkündigung der neuen Maßnahmen. „Es lässt sich nicht locker. Nachdem wir im Januar die Infektionszahlen stark senken konnten, erleben wir durch das Vordringen der ansteckenderen britischen Mutante jetzt auch immer klarer sichtbar die gefährlichere Mutation. Wir erleben damit genau das Gegenteil: Die Fallzahlen steigen exponentiell, die Intensivbetten füllen sich wieder, und jetzt haben auch mehr Menschen im mittleren und jüngeren Alter schwere Verläufe zu verzeichnen. Auch Long Covid ist ein Phänomen, das viele Menschen erreicht."

Man wolle damit eine Überlastung des Gesundheitswesen verhindern. Dies habe man auf dem ganzen langen Weg der Pandemie geschafft. "Wir sind in einem Wettlauf, was das Impfen angeht, das seine Wirkung möglichst schnell entfalten soll.“

Darf der Buchhandel weiterhin öffnen?

Wie in NRW verlieren die Buchhandlungen auch in Baden-Württemberg voraussichtlich ihren Sonderstatus als Waren des täglichen Bedarfs. Geklagt hatte ein Möbelhaus wegen Ungleichbehandlung - mit Verweis auf den Buchhandel. "Die Außervollzugsetzung erfolgt nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst mit Wirkung vom 29. März 2021, da es der Landesregierung freisteht, ob sie den Gleichheitsverstoß entweder durch Aufhebung der für den sonstigen Einzelhandel bestehenden Beschränkungen oder durch deren Erstreckung auf den Buchhandel beseitigt", heißt es in dem Urteil vom 24. März. 

Spätestens ab Montag, den 29. März 2021, wird es eine Neuregelung des §1c Absatz 2 der CoronaVO geben müssen. "In welche Richtung diese Neuregelung gehen wird, steht noch nicht fest", schreibt der Landesverband Baden-Württemberg seinen Mitgliedern. Es sei allerdings zu befürchten, dass auch für Buchhandlungen ab dann die inzidenz-abhängigen Möglichkeiten Click&Collect bzw Click&Meet gelten. 

Die konkrete Ausgestaltung der Beschlüsse des jüngsten Corona-Gipfels hängt grundsätzlich von den Formulierungen in den Landesverordnungen ab. Dem täglichen Bedarf wurden Buchhandlungen in den meisten Bundesländern erst ab dem 8. März zugerechnet. In Nordrhein-Westfalen ist mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts klar: Buchhandlungen müssen zunächst zurück zum Konzept „Click & Meet“. Ab dem 29. März ist hier auch das Terminshopping untersagt, wie NRW-Chef Armin Laschet in der Nacht noch bekannt gegeben hatte.

Der Buchhandel im Norden (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) soll - Stand 19. März - weiterhin dem täglichen Bedarf zugeordnet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Das sind die Beschlüsse vom 22. März:

Zunächst wird die vereinbarte Notbremse in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte durchgesetzt. Dort hieß es:

„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 können weitergehende Infektions-Maßnahmen umgesetzt werden. Dies wird individuell von Land oder Landkreis entschieden. Dazu zählen:

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW (außerhalb des eigenen Hausstands)
  • Tagesaktuelle Schnelltests, wenn die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskentragung erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte im Hinblick auf die 15-stündige, zwischenzeitlich unterbrochene Runde: "Das war eine schwere Geburt. Das zeigt: Wir haben nichts über das Knie gebrochen. Aber wir haben am Ende - und deswegen bin ich auch erleichtert - in dieser schweren Zeit eine klare Linie gefunden. Wir gehen heute nicht mit einem schlechten Gewissen oder einem unguten Gefühl aus der Runde, sondern das, was wir beschlossen haben, ist aus meiner Sicht eine klare Linie, ein klarer Kurs. Das „Team Vorsicht“ hat sich insgesamt durchgesetzt."

Man wisse, dass der Frust groß ist, aber man müsse sich klar machen, dass wir aktuell in der "wahrscheinlich gefährlichsten Phase der Pandemie" leben. "Viele unterschätzen die derzeitige Situation. Viele glauben, das sei jetzt der dritte Aufguss von Corona-alt - dabei ist es eine völlig neue Pandemie", so Söder weiter.

Härterer Lockdown an Ostern

Außerdem wurde über die Oster-Feiertage eine „erweiterte Ruhezeit“, ein härterer Lockdown, beschlossen. Die Werktage Gründonnerstag und Ostersamstag gelten als „Ruhetage“. Vom 1. bis 5. April gilt:

  • Ansammlungsverbot
  • Supermärkte dürfen nur an Karsamstag öffnen
  • Außengastronomie muss schließen
  • Private Zusammenkünfte: Zwei Hausstände, maximal 5 Personen (ausgenommen sind Kinder unter 14, Paare sind ein Hausstand)
  • Von Gottesdiensten wird bittend abgeraten

 

Damit versprechen sich Bund und Länder „angesichts der ernsten Infektionsdynamik“ durch eine weitgehende Reduzierung aller Kontakte, das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.

Der nächste Corona-Gipfel wird am 12. April stattfinden.