Nur Sachsen verbietet Abholung
Leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab kommenden Montag in Baden-Württemberg: Der Händler darf vorbestellte Ware an der Ladentür ausgeben. Die Bundesländer haben keine einheitliche Linie.
Leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab kommenden Montag in Baden-Württemberg: Der Händler darf vorbestellte Ware an der Ladentür ausgeben. Die Bundesländer haben keine einheitliche Linie.
Ab kommenden Montag (11. Januar) dürfen Kunden ihre vorbestellten Produkte wieder in den Geschäften abholen. Auch wieder in Baden-Württemberg. Nach dem Weihnachtsgeschäft seien keine großen Warteschlangen vor den Geschäften mehr zu erwarten, erklärte am Dienstag ein Sprecher der baden-württembergischen Landesregierung.
Seit Mitte Dezember war das Abholen untersagt – zum Leidwesen der Händler wie Kunden. Die Geschäfte durften zwar einen Lieferdienst anbieten, Kunden aber ihre vorbestellten Produkte nicht persönlich im Geschäft abholen. Viele Händler wurden von der Maßnahme kalt erwischt.
Abholung wieder möglich
Handelsverband-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann sagte dem SWR man habe die Argumentation für das Abhol-Verbot nie verstanden. Den mit dem Rücken zur Wand stehenden Händlern auch noch diese Möglichkeit zu verweigern, sei hart gewesen. "Das hat unseren mittelständischen Unternehmen sehr geschadet", so Hagmann. Lieferungen seien "wahnsinnig aufwendig und wahnsinnig teuer" gewesen. Hagmann geht gegenüber dem SWR davon aus, dass nun viele Geschäfte einen Abhol-Service anbieten werden, insbesondere viele Buchhändler, Spielwarengeschäfte oder auch Elektronikmärkte
Zumindest ein Teil des Umsatzes könnte so zu retten sein. Doch bundesweit fehlen dem Handel Milliarden, wie der HDE (Handelsverband Deutschland) gerade vorgerechnet hat. Denn die Hilfen laufen nur schleppend an.
Auch dies wäre für die Buchhandlungen eine kleine Lösung.
Die Kunden kommen nicht in die Geschäfte, sondern würden in einer vereinbarten Zeit ihre Vorbestellungen an der Eingangstüre holen.
Bezahlen könnte man bargeldlos, also mit der üblichen Überweisung und nur, wenn es sonst nicht geht, mit Karte.
Geschäftsinhaber und Kunden würden also miteinander fast nicht in Kontakt kommen.
Und außerdem tragen alle, Kunde, Angestellte oder Geschäftsinhaber/- in eine Maske und halten noch genügend den Abstand ein.
Somit ist dies dann ein Weg, um etwas den Handel zu unterstützen und dass vor allem die Kunden mit ihren Geschäften in Kontakt bleiben.
Jedenfalls würde es keine Ansammlungen von Menschen vor den Geschäften geben, da ja diese geschlossen sind und nur vorbestellte Waren zu einem zuvor fest gelegten Zeitpunkt abgeholt werden.
Zudem wäre dies auch dann vor den Geschäften ausgeschildert, dass alle vorgegebenen Maßnahmen und Regeln, wie bisher, eingehalten werden müssen.
Wichtiger ist aber in erster Linie, dass diese Hilfsgelder bald anlaufen, denn sonst ist eine große Pleitewelle nicht mehr zu stoppen.
Harald Kraft