Auch in anderen Bundesländern wird "Click & Meet" laut Medien diskutiert. Der übrige, bislang geschlossene Einzelhandel in Sachsen-Anhalt soll bis zu zwei Kunden nach vorheriger Anmeldung gleichzeitig empfangen dürfen, wenn die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt. Das hat die Landesregierung in ihrem "Sachsen-Anhalt-Plan 2021" als einen ersten Schritt formuliert. Zum 1. März soll zudem die Öffnung von Gartenmärkten, Gärtnereien, Blumenläden sowie Baumärkten erfolgen.
Aber die Bundesländer visieren schon weitere Öffnungsschritte an. Der Sachsen-Anhalt-Plan sieht vier vor (der 7-Tage-Inzidenzwert ist das entscheidene Kriterium). Für den Einzelhandel ist bei den weiteren Schritten Folgendes geplant:
- Schritt 2 (sobald die 7-Tage-Inzidenz im Landesdurchschnitt für 5 Tage den Wert 35 unterschritten hat): "Die Öffnung von Ladengeschäften / Einzelhandel (ohne weitere Binnendifferenzierung) ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des Mindestabstandes, der Zugangsbeschränkungen und der allgemeinen Hygieneregeln wieder gestattet. (eine bundesweite Regelung ist grundsätzlich vorzuziehen)"
- Schritt 3 (gelingt es, die 7-Tage-Inzidenz für weitere drei Wochen unterhalb des 35er-Wertes zu halten, können weitere Lockerungen erfolgen): Für den Einzelhandel nennt der Plan hier nichts
- Schritt 4 (nach weiteren drei Wochen ohne ein Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35, sollen weitere Öffnungen folgen): "Gesonderte Zugangsbeschränkungen für größere Einrichtungen (ab 800 m²) entfallen."
Zudem könnten weitere Faktoren – wie etwa der Impffortschritt – die Schritte beschleunigen, wenn durch sie das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems nachhaltig reduziert werde. Dazu könne auch die flächendeckende und niedrigschwellige Verfügbarkeit sicherer Corona-Schnelltests beitragen. Andererseits könne eine Ausbreitung von besonders aggressiven Virusmutationen zu Verzögerungen bei den Lockerungsstufen führen, schränkt der Sachsen-Anhalt-Plan ein.
Laut "Weser-Kurier" denke der Senat in Bremen ebenfalls über "Click & Meet" nach und wolle das Thema in der ersten Märzwoche abschließend besprechen.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hätte den Vorschlag bereits in der Bund-Länder-Konferenz Mitte Februar eingesetzt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Im Konzept war die Anprobe oder Begutachtung vor Ort enthalten. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hätte zuletzt für vermehrten Einsatz von "Click & Meet" plädiert.
Der "Hessische Perspektivplan" vom 25. Februar sieht einen Vier-Stufen-Plan für Lockerungen vor – immer unter dem Vorbehalt entsprecheneder Entwicklung des Pandemiegeschehens. Der Plan, der mit "Perspektiven für eine verantwortungsvolle Öffnung" überschrieben ist, nennt etliche Kriterien für Lockerungsschritte: 7-Tage-Inzidenz unter 50 und Sicherstellung der Kontaknachverfolgung als Grundvoraussetzungen. Betrachtet würden auch die Reproduktionszahl R, die Quote der Positivtestungen, Impfstatus, Hospitalisierungsrate und Testkapazitäten.
Was ist in Hessen für den Einzelhandel vorgesehen?
Mögliche Lockerungsstufe I (ggf. im März):
- außerhalb der Grundversorgung: "click & meet" mit fester Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und strenger Zugangsbeschränkung für alle Geschäfte
Mögliche Lockerungsstufe II (ggf. vor Ostern):
- Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den derzeitigen Regeln für Geschäfte zur Grundversorgung (u.a. 10/20 qm)
Mögliche Lockerungsstufe III (ggf. nach den Osterferien):
- Lockerung der Zugangsbegrenzung (einheitlich 10 qm) oder Aufhebung, ansonsten unverändert
Mögliche Lockerungsstufe IV (ggf. im Mai):
- Aufhebung der Zugangsbegrenzung • Rückkehr zur Alltagsmaske unverändert Abstands- und Hygienevorschriften einschließlich Maskenpflicht