Zu den Leistungsversprechen von MVB gehört es, Bücher sichtbar zu machen. Gilt das für alle Inhalte in gleicher Weise, zum Beispiel auch für solche an den extremen politischen Rändern?
Grundsätzlich ja. Bücher zensieren kommt für uns nicht in Frage. Der Buchmarkt ist breit gefächert und das ist gut so. Und im Sinne der Meinungsfreiheit spiegeln unsere Angebote diese Vielfalt, auch wenn Art und Inhalt mancher Publikationen einem Großteil unseres Teams oder mir persönlich widerstreben. Meinungsfreiheit ist unbequem. Grenzen setzen Verstöße gegen geltendes Recht, die aber alleine die zuständigen staatlichen Stellen und Gerichte prüfen und verfolgen.
Das VLB soll einen möglichst umfassenden Überblick geben, welche Titel aktuell lieferbar sind. Sind dennoch Fälle vorstellbar, in denen Sie die Aufnahme von Titeln ablehnen?
Mit dem VLB betreiben wir eine neutrale, wettbewerbsfördernde Austauschplattform für Produktinformationen innerhalb der Buchbranche. Sie gibt möglichst umfassend Auskunft darüber, welche Verlagspublikationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhältlich und somit für den Handel bestellbar sind. Im Sinne der Meinungsfreiheit werden die gemeldeten Titel weder inhaltlich von uns bewertet noch redaktionell ausgewählt. Das gilt auch für unsere internationalen VLB-Angebote unter der Marke Metabooks in Brasilien und Mexiko sowie unser Titelinformationssystem VLB-TIX.
Einzige Voraussetzung für die Listung in unseren Datenbanken ist die Meldung durch den herausgebenden Verlag unter Beachtung der VLB-Einstellbedingungen sowie der AGB von MVB. Das beinhaltet die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, die die Verlage sicherstellen müssen. Mögliche Gesetzesverstöße prüfen die zuständigen staatlichen Stellen und Gerichte.
Wie geht MVB vor, wenn ein Titel gegen geltendes Recht verstößt?
Hinweisen auf bekannte Verstöße gehen wir nach, das heißt wir prüfen gemeinsam mit der Rechtsabteilung des Börsenvereins, ob die Verbreitung eines Titels juristisch eingeschränkt ist. Wir nehmen aber keine inhaltliche Prüfung vor und beantragen diese auch nicht.
Um Rechtssicherheit für den Handel herzustellen, gleichen wir den VLB-Titelbestand regelmäßig mit den Informationen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) ab und sperren "indizierte" Werke dauerhaft. Denn der Online-Handel hat in der Regel keine Möglichkeit, einen Alters-Check im Rahmen von Bestellungen vorzunehmen und kann daher keine Altersbeschränkungen bei der Abgabe von Büchern umsetzen.
Davon unbenommen kann jeder Händler selbst bestimmen, welche Titel er in seinem Geschäft oder Online-Shop verkauft. Denn die Zusammensetzung des individuellen Sortiments ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Deshalb werden nicht alle im VLB gelisteten Titel von allen Händlern angeboten oder verkauft.
Anders als beim VLB, geht der Berichterstattung über Bücher im Börsenblatt eine redaktionelle Auswahl voraus. Welche Regeln gelten hier?
Auch die Zusammenstellung der Bücher in unseren Börsenblatt-Publikationen ist ein Spiegel für die Vielfalt im deutschsprachigen Buchmarkt. Die vorgestellten Titel im redaktionellen Teil wählt unser Redaktionsteam entsprechend thematischer Schwerpunkte auf Basis klassischer Nachrichtenwerte wie zum Beispiel Aktualität und Relevanz für die Zielgruppe aus. Ergänzt werden die journalistischen Beiträge durch Anzeigen von Verlagen und weiteren Werbepartnern, die damit einen Beitrag zur Finanzierung unseres Fachmagazins leisten.