Corona. November- und Dezemberhilfen

HDE sieht Klagewelle anrollen

17. Mai 2021
von Börsenblatt

Bei der drohenden Klagewelle gehe es laut Handelsverband Deutschland (HDE) um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen im Corona-Lockdown. Dabei sei der Einzelhandel benachteiligt.

In Bezug auf die Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen heißt es in der HDE-Mitteilung: Die Gastronomie bekomme bis zu 75 Prozent des durch die Coronaschließungen in den beiden Monaten entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen werde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.

"Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

  • Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter über 1.000 Mitgliedsunternehmen und HDE-Hochrechnungen hätten bis zum 30. April rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- bzw. Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind.
  • Die Anträge seien gestellt worden, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können.

Mehrere tausend Verwaltungsklagen drohen

Der HDE habe bereits vor einigen Wochen ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr präsentiert, das die guten Erfolgsaussichten solcher Klagen belege. "Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz", so Genth weiter. Die Bundesregierung müsse daher nach Einschätzung des HDE mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Hierzu sei im Auftrag des HDE bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet worden.

HDE fordert Anpassung der Wirtschaftshilfen

Aus Sicht des HDE sei es deshalb umso dringlicher, dass die für den Einzelhandel bestehenden Wirtschaftshilfen schnell angepasst werden. "Die Überbrückungshilfe III muss jetzt dringend und signifikant nachbessert bzw. eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung vorgenommen werden", betont Genth. Nur wenn den Einzelhändlern deutlich gerechtere Entschädigungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen zugestanden würden, könnte die Bundesregierung den Klagen den Boden entziehen und eine Klagewelle mit unnötigen Kosten und Aufwand für alle Beteiligten vermeiden.

Das Rechtsgutachten findet sich unter https://einzelhandel.de/rechtsgutachten