In dem Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier, den der Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink unterzeichnet hat, hebt die EK/servicegroup hervor, dass die Corona-Krise ihre Spuren in allen Bereichen der Gesellschaft hinterlassen habe. Auch der Einzelhandel leide unter den Folgen und kämpfe um das wirtschaftliche Überleben. Dabei hätten die inhabergeführten mittelständischen Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten einmal mehr unter Beweis gestellt. Als festes Fundament habe sich hier das oft über Generationen hinweg nachhaltige Wirken der Händlerfamilien erwiesen – sowie die tiefe Verwurzelung im Gemeinwesen.
"Doch dieses Fundament bröckelt und verliert spürbar an Tragfähigkeit", heißt es weiter im Offenen Brief. "Die finanzielle Substanz vieler Händler ist in den letzten 15 Monaten dramatisch abgeschmolzen. Kapitalreserven wurden aufgebraucht, um Umsatz- und Ertragsrückgänge bzw. vollständige Einbrüche abzufedern. Dazu kommen die langfristigen Folgen ausgefallener Investitionen, zum Beispiel in die wichtige Digitalisierung, aufgrund ausbleibender Gewinne. Die entsprechende Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit liegt auf der Hand."
Es sei gut, dass der Staat, Unternehmer, die soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter tragen, in der aktuellen Situation nicht allein lasse. Und es sei nachvollziehbar, dass es bei den Corona-bedingten Einschränkungen von politischen Handlungsspielräumen und der Vergabe von Förderungsmitteln zu Unwuchten gekommen sei.
Weiter heißt es: "Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass das Sonderopfer, das der Handel durch die drastischen Einschränkungen der Berufsausübung gerade in den Lockdown-Phasen erbracht hat, nur sehr unzureichend anerkannt wird. Bei unserer Forderung nach staatlicher Unterstützung geht es nicht um Subventionierung oder Hilfszahlungen an eine Branche, sondern schlicht um den Ausgleich unverschuldeter Verluste.
Darüber hinaus wollen wir sichergestellt wissen, dass grundlegende systemische Defizite beseitigt werden: Über die kurzfristige Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel hinaus ist der Einzelhandel auf verlässliche langfristige Perspektiven angewiesen. Ein Gesetz wie die 'Bundes-Notbremse' hängt hier wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Händler, denn auch pandemische Lagen können sich wiederholen. Die eingereichte Klage vor dem BVerfG zielt dabei u. a. auf das Recht der freien Berufsausübung, die nicht durch die Höhe von Inzidenzwerten eingeschränkt bzw. unterbunden werden darf. Schließlich ist der Handel nachweislich kein Treiber der Pandemie."