Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Türkei für die Inhaftierung von Deniz Yücel verurteilt

25. Januar 2022
von Börsenblatt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deniz Yücel für und seiner Beschwerde von dem Gericht teils Recht gegeben. Das PEN-Zentrum begrüßt das Urteil für seinen Präsidenten, übt allerdings auch Kritik. Ein Verstoß gegen das Folterverbot sei nicht festgestellt worden.

In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, dass der Journalist und deutsche PEN-Präsident Deniz Yücel nur aufgrund seiner journalistischen Arbeit verfolgt wurde und seine Verhaftung in der Türkei rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung war.

Zudem wurde die vom türkischen Verfassungsgericht zugestandene finanzielle Entschädigung als zu gering befunden. Die Türkei muss Yücel 12.300 Euro Schadensersatz zahlen und 1.000 Euro an Verfahrenskosten erstatten. Dieses Urteil kann allerdings noch angefochten werden.

Im Februar 2017 wurde der Welt-Korrespondent Deniz Yücel wegen seiner Artikel, unter anderem einem Interview mit dem PKK-Anführer, in der Türkei festgenommen. Erst nach einem Jahr kam Yücel frei.

PEN-Zentrum kritisiert

„Enttäuschend ist hingegen, dass der Gerichtshof keinen Verstoß gegen das Folterverbot festgestellt hat“, so PEN-Vizepräsident Ralf Nestmeyer in einer Pressemitteilung. „Trotz der Isolationshaft, in der Yücel neun Monate lang gehalten wurde und trotz seiner Berichte über die körperlichen und seelischen Misshandlungen, denen er im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 einige Tage lange ausgesetzt war."

Enttäuscht zeigte sich die Organisation auch, dass der Gerichtshof kein politisch motiviertes Verfahren festgestellt habe. „Wenn nicht einmal die wiederholten öffentlichen Anschuldigungen gegen Yücel durch den türkischen Staatspräsidenten ausreichen, müssen sich die Straßburger Richter die Frage gefallen lassen, was in ihren Augen noch alles passieren muss, damit sie die politische Motivation eines Strafverfahrens feststellen“, so Nestmeyer weiter.

Darüber hinaus beklagt das PEN-Zentrum auch, dass sich die Türkei bei Osman Kavala und Selahattin Demirtas weigert, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Deshalb befürworte das deutsche PEN-Zentrum das Vertragsverletzungsverfahren des Europarates gegen die Türkei.

Das PEN-Zentrum fordert zur Folge, die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat zu suspendieren und die türkische Regierung dazu auf, ihren Verpflichtungen und der türkischen Verfassung nachzukommen und Kavala und Demirtas umgehend freizulassen. Außerdem fordert PEN als Konsequenz dieses Urteils, alle in der Türkei abhängigen Verfahren gegen seinen Präsidenten Deniz Yücel einzustellen.