Neue IBAN-Regel ab Oktober
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Buchhandlungen und Verlage sollten daher prüfen, ob Handelsnamen bei ihrer Bank korrekt hinterlegt sind.
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Buchhandlungen und Verlage sollten daher prüfen, ob Handelsnamen bei ihrer Bank korrekt hinterlegt sind.
Ab dem 9. Oktober tritt eine neue Regel im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken und Sparkassen sind dann verpflichtet, bei nahezu allen SEPA-Überweisungen zu prüfen, ob der eingegebene Name zum Empfängerkonto, also zur IBAN, passt. Ziel der Maßnahme ist es, Betrugsmaschen wie gefälschte Rechnungen und manipulierte Kontodaten wirksamer zu verhindern.
Der Abgleich von Name und IBAN, auch als "Verification of Payee" bekannt, erfolgt automatisch im Hintergrund. Sobald Überweisungsdaten eingegeben werden, prüft die Bank vor der Ausführung, ob die Angaben übereinstimmen. Bei kleinen Abweichungen wird der richtige Name angezeigt, bei größeren erscheint ein Warnhinweis. Wer eine Überweisung trotz Warnung freigibt, trägt künftig selbst das Risiko. Das gilt auch für Daueraufträge und Terminüberweisungen.
Die neue Regel soll nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern auch helfen, fehlerhafte Überweisungen auf Grund klassischer Tippfehler zu verhindern. Dabei gilt: Umlaute, Bindestriche oder Groß-/Kleinschreibung sind in der Regel unproblematisch – echte Schreibfehler oder abweichende Bezeichnungen hingegen können zu einer Fehlermeldung führen.
Nicht betroffen von der neuen Pflicht sind Lastschriften oder Papierüberweisungen, die außerhalb des Schalters eingereicht werden. Auch beim sogenannten Phishing greift der Abgleich nicht, da hier Betrüger direkt auf das Konto der Opfer zugreifen.
Weitere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale abrufbar.