12,3 Milliarden Euro aus Aufbaufonds 2021

NRW startet Wiederaufbauhilfe

13. September 2021
von Börsenblatt

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen.

Nach Angaben der NRW-Landesregierung stehen für den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die dazugehörende Förderrichtlinie "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" wurde am 13. September veröffentlicht.

Ab 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen für Unternehmen. Diese können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermitttlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Leistungsempfänger*innen können unter anderen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Buchhandelsunternehmen oder Verlag)
  • Angehörige der freien Berufe und
  • Selbständige (z. B. inhabergeführte Buchhandlung) sein. 

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.