Neue Corona-Verordnung

Schleswig-Holstein lockert: 2G im Einzelhandel fällt

2. Februar 2022
von Börsenblatt

Ab dem 9. Februar entfällt mit der neuen Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein die 2G-Regel im Einzelhandel. Eine der Lockerungen, mit der das Land auf die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie reagieren will.

Zwar gebe es Höchststände bei den Infektionszahlen, aber trotzdem nur wenige schwere Verläufe – die befürchtete Überlastung des Gesundheitswesens sei in Schleswig-Holstein nicht eingetreten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Daher wolle die Landesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie den Weg zurück in die Normalität ebnen, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther an. Bislang seien einige Regeln in Schleswig-Holstein sogar noch strenger gewesen als in anderen Ländern. Mit einer neuen Verordnung wolle man dies nun nach den Maßgaben der bisherigen Bund-Länder-Beschlüsse ändern.

  • Ab dem 9. Februar entfällt unter anderem die 2G-Regel (geimpft oder genesen) im Einzelhandel, sagte Günther. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte müssen allerdings weiterhin eine Maske tragen.
  • Günther kündigte zudem Änderungen bei Veranstaltungen an, das Land werde aber einen geplanten bundeseinheitlichen Beschluss abwarten. 
  • Die neuen Regeln sollen bis einschließlich Aschermittwoch, den 2. März gelten. Darüber wie es danach weitergehe, werde die Landesregierung im Anschluss an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) informieren, sagte Günther.

"Bei den geplanten Schritten stützen wir uns auf das einhellige Votum unseres Expertenrates", sagte der Ministerpräsident. Mit Omikron sei mittlerweile eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Trotzdem bleibe es notwendig, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern. Dies sei allerdings nur zu schaffen, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen, sagte Günther.

Die hohe Impfquote in Schleswig-Holstein sei auch der Grund dafür, dass die Landesregierung ihre derzeitigen Regelungen lockern könne. 78,6 Prozent der Bevölkerung gelten als vollständig geimpft, 61,1 Prozent haben bereits ihre Booster-Impfung erhalten. Noch höher liege die Impfquote bei den vulnerablen Gruppen im Alter von über 60 Jahren. Hier sind 92,4 Prozent doppelt geimpft, 83,7 Prozent sogar dreifach.