Landgericht Hamburg lehnt Antrag der Kohl-Söhne ab

Diekmanns "BILD"-Buch darf im Handel bleiben

15. Juni 2023
von Börsenblatt

Kurz nach Erscheinen von Kai Diekmanns Autobiografie "Ich war Bild" (DVA) hatten die Söhne von Helmut Kohl gefordert, dass vier Stellen über ihren Vater korrigiert werden sollen – und eine Einstweilige Verfügung beantragt. Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass das Buch im Handel bleiben darf. In künftigen Auflagen müssten allerdings die beanstandeten Passagen teils unterlassen oder korrigiert werden.

Cover

Damit könne die aktuelle Auflage von "Ich war Bild" unverändert im Handel bleiben, teilt die Penguin Random House Verlagsgruppe mit.

Mit noch nicht rechtskräftigem Beschluss vom 15. Juni habe das Landgericht Hamburg entschieden, dass lediglich zwei kurze Passagen im Kapitel über Helmut Kohl, Details der erbrechtlichen Auseinandersetzung mit seinen Söhnen betreffend, in der nächsten Auflage zu ändern bzw. zu präzisieren sind. Alle anderen beanstandeten Passagen können unverändert bleiben.

Kurz nach der Veröffentlichung der journalistischen Autobiografie von Kai Diekmann "Ich war Bild", erschienen am 11. Mai 2023 in der Deutschen Verlags-Anstalt (DVA), hätte Walter Kohl angekündigt, gegen "zahlreiche falsche Äußerungen, etwa im Zusammenhang mit dem Klinikaufenthalt meines Vaters oder unseren angeblichen finanziellen Interessen" juristisch vorzugehen, so die Münchner.

Daraufhin erreichte den Verlag ein anwaltliches Schreiben, in dem im Namen von Walter und Peter Kohl lediglich die Korrekturen von vier kurzen Stellen in dem Bestseller von Kai Diekmann verlangt wurden. Nachdem Autor und Verlag alle Änderungswünsche ablehnten, stellten die Brüder Kohl beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Autor und Verlag prüfen derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln, seien aber schon jetzt sehr erfreut, dass die aktuell im Handel befindlichen Exemplare des Bestsellers von Kai Diekmann weiterhin ungestört verkauft werden können. Das Buch steht seit Erscheinen unter den Top 20 der Spiegel-Bestsellerliste.

Unterlassungspflicht für künftige Ausgaben

Wie die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts mitteilt, gibt es eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, die mit Beschluss vom 13. Juni 2023 auf Antrag der Kohl-Söhne gegen den Verlag erlassen wurde.

Dieser Antrag habe teilweise Erfolg gehabt: Angegriffen wurden insgesamt fünf Textpassagen zu Auseinandersetzungen zwischen Kohl und seinen Söhnen über finanzielle Angelegenheiten einschließlich dem Erbe bzw. Pflichtteilsansprüchen der Söhne nach dem Tod der Mutter. Die Verbreitung von drei der angegriffen Äußerungen, die jeweils die Auseinandersetzung über Pflichtteilsansprüche betreffen, wurde danach einstweilen untersagt.

Aber, so heißt es weiter: "Bereits gedruckte Exemplare des Buchs sind von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen und können vorläufig weiter verkauft werden." Wie die Unterlassungspflicht für künftige Auflagen befolgt werde (Änderung, Auslassung, Schwärzung etc.), sei allein Sache des Verlags.

Beide Seiten könnten Rechtsmittel einlegen

Wie es mit dem Verfahren weitergeht, könne man im Moment nicht sagen. Die Antragsteller können, soweit ihr Antrag keinen Erfolg hatte, gegen die Zurückweisung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

Der Verlag könne gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung Widerspruch einlegen mit der Folge, dass das Landgericht Hamburg nach einer mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung der dann ausgetauschten Argumente entscheiden müsste, ob es bei der einstweiligen Verfügung bleibt. Gegen diese Entscheidung könnte wiederum Berufung eingelegt werden, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.