Damit könne die aktuelle Auflage von "Ich war Bild" unverändert im Handel bleiben, teilt die Penguin Random House Verlagsgruppe mit.
Mit noch nicht rechtskräftigem Beschluss vom 15. Juni habe das Landgericht Hamburg entschieden, dass lediglich zwei kurze Passagen im Kapitel über Helmut Kohl, Details der erbrechtlichen Auseinandersetzung mit seinen Söhnen betreffend, in der nächsten Auflage zu ändern bzw. zu präzisieren sind. Alle anderen beanstandeten Passagen können unverändert bleiben.
Kurz nach der Veröffentlichung der journalistischen Autobiografie von Kai Diekmann "Ich war Bild", erschienen am 11. Mai 2023 in der Deutschen Verlags-Anstalt (DVA), hätte Walter Kohl angekündigt, gegen "zahlreiche falsche Äußerungen, etwa im Zusammenhang mit dem Klinikaufenthalt meines Vaters oder unseren angeblichen finanziellen Interessen" juristisch vorzugehen, so die Münchner.
Daraufhin erreichte den Verlag ein anwaltliches Schreiben, in dem im Namen von Walter und Peter Kohl lediglich die Korrekturen von vier kurzen Stellen in dem Bestseller von Kai Diekmann verlangt wurden. Nachdem Autor und Verlag alle Änderungswünsche ablehnten, stellten die Brüder Kohl beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
Autor und Verlag prüfen derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln, seien aber schon jetzt sehr erfreut, dass die aktuell im Handel befindlichen Exemplare des Bestsellers von Kai Diekmann weiterhin ungestört verkauft werden können. Das Buch steht seit Erscheinen unter den Top 20 der Spiegel-Bestsellerliste.