Susanne Barwick: Sicherlich fragen sich einige deutsche Verlage und Autor:innen, ob sie an dem Vergleich teilnehmen können. Leider gibt es in den USA die Besonderheit, dass unter anderem eine formale Registrierung beim U.S. Copyright Office Voraussetzung ist, um pauschalen Schadensersatz in Urheberrechtsklagen zu erhalten.
Da eine solche Registrierung nicht nötig ist, um grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz in USA zu genießen, haben deutsche Rechteinhaber eine Registrierung im Regelfall nicht vorgenommen. Selbst wenn ein deutsches Werk also in den von Anthropic genutzten Piraterie-Seiten verfügbar und damit betroffen war, ist eine Teilnahme am Vergleich ohne Registrierung beim US Copyright Office nicht möglich.
Eine solche Registrierung kann leider auch nicht mit Wirkung für diesen Vergleich nachgeholt werden, sie muss bereits zum Stichtag im Jahr 2022 bestanden haben. Urheber und Verlage, deren Werke damals nicht registriert waren, können in dieser Sache also nicht der „class“ beitreten.