Amazon

epubs auf dem Kindle lesen

3. Mai 2022
von Börsenblatt

Nutzerinnen und Nutzer von Amazons Kindle E-Readern können jetzt auch E-Books im epub-Format lesen. Das Prozedere ist umständlich – und trotzdem eine Verbesserung.

Nutzerinnen müssen an ihren Kindle eine E-Mail senden mit dem oder den Büchern im epub-Format. Unterwegs werden die Dateien in ein Format konvertiert, dass der Kindle anzeigen kann. Aber: Die E-Books dürfen nicht kopiergeschützt sein, beispielsweise durch ein DRM von Adobe, das von vielen Verlagen noch verwendet wird.

Während der Bücherkauf aus Amazon und der Kindle-App bequem funktioniert, macht es das Unternehmen Nutzer:innen nach wie vor schwer, externe Dateien auf den Kindle-Reader zu bekommen. Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten:

  • Dateien an die für den Kindle eingerichtete Mail-Adresse schicken (wie die E-Mail-Adresse lautet, können Kundinnen hier herausfinden)
  • über ein USB-Kabel auf das Gerät kopieren
  • mit Dritt-Apps den "An Kindle senden"
  • Um aus epubs für den Kindle lesbare Dateien zu erzeugen, funktioniert allerdings nur der Weg per E-Mail.
  • Ab Ende 2022 soll der Import auch per „An Kindle senden“-Apps möglich sein

Support für mobi-Dateien wird zurückgefahren.

Amazon hatte die französische Firma Mobipocket im Jahr 2005 übernommen und mit deren Technologie die Dateiformate für seine Kindle-Serie entwickelt. Jetzt betrachtet der Konzern die Technik als veraltet: mobi-Dateien mit den Endungen .azw und .mobi werden Nutzerinnen und Nutzer ab Ende 2022 nicht mehr per Mail oder per "An Kindle senden"-Anwendung zu Amazons E-Reader schicken können. Aber: Dateien, die sich bereits auf dem Gerät befinden, können weiterhin gelesen werden und auch per USB-Kabel übertragen werden.

epub ist das meistgenutzte Format für E-Books weltweit. Es kann auf den Readern aller anderen wichtigen Hersteller angezeigt werden. Wer bisher ein epub-Buch auf seinem Kindle lesen wollte, hatte Pech. Oder hat die Datei vorher mit Programmen wie Calibre konvertiert – was technisch möglich, aber rechtlich umstritten ist, da ein Eingriff in die urheberrechtlich geschützte Software vorgenommen wird. Insbesondere das Entfernen eines Kopierschutzes stellt einen klaren Rechtsverstoß dar.