Kompensation für ausgefallene Lesungen
Autor*innen mit Neuerscheinungen in den Jahren 2020 und 2021 können sich beim Deutschen Literaturfonds für eine einmalige Fördersumme bewerben.
Autor*innen mit Neuerscheinungen in den Jahren 2020 und 2021 können sich beim Deutschen Literaturfonds für eine einmalige Fördersumme bewerben.
Die Lockdown-Maßnahmen haben nicht nur Veranstalter, Messen und den stationären Buchhandel getroffen. Autor*innen mit Neuerscheinungen fehlten vor allem durch entfallene Lesungen Veranstaltungshonorare und Aufmerksamkeit für ihre Bücher.
Das neue Förderprogramm des Deutschen Literaturfonds „Ausgefallen!“ ermöglicht es, Autor*innen pauschal einmalige die Summe von 4.000 Euro zu zahlen. Die Mittel kommen aus dem Fördertopf von Neustart Kultur. Damit sollen Autor*innen eine Kompensation für Veranstaltungen erhalten, die wegen der Pandemie nicht stattfinden konnten oder verschoben wurden.
Bewerben können sich Schriftsteller*innen, die
Anträge können ab dem 15. September 2021 gestellt werden. Der Antrag ist in digitaler Form mit allen Unterlagen an den Deutschen Literaturfonds zu richten. Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Antragszeitraums um 12 Uhr freigeschaltet.
Für das Programm „Ausgefallen!“ stehen insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt in der Reihe der Bewerbungen. Das Programm endet, wenn die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind.
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