Urheberrecht

US-Verlagshäuser klagen gegen Meta wegen KI-Training

7. Mai 2026
Redaktion Börsenblatt

Die Klageschrift haben die US-Verlage laut Medien bei einem US-Bundesgericht in Manhattan eingereicht. Darin werfen sie Meta vor, Millionen urheberrechtlich geschützte Werke ihrer Autor:innen widerrechtlich genutzt zu haben, um sein KI-Sprachmodell "Llama" zu trainieren. 

Aufgeschlagenes Buch digital illustriert

Zu den Klägern gehören die Verlagshäuser Elsevier, Cengage, Hachette Book Group sowie Macmillan and McGraw Hill. Meta habe illegal Millionen urheberrechtlich geschützte Werke genutzt, um das Sprachmodell Llama zu trainieren, so die Sammelklage, die am 5. Mai von den Verlagen bei einem US-Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde. Der Autor Scott Turow habe sich der Klage angeschlossen.

Meta hätte die urheberrechtlich geschützten Werke ohne Genehmigung vervielfältigt und verbreitet, ohne den Autoren oder Verlagen eine Entschädigung zu zahlen, so der Vorwurf. Dabei sei Meta bewusst gewesen, dass das Vorgehen gegen das Urheberrecht verstoße. Mark Zuckerberg selbst habe die Verletzungen persönlich genehmigt und aktiv gefördert, formuliert die Klage. 

Meta wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich "entschlossen gegen diese Klage zu wehren". Gerichte hätten zu Recht festgestellt, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschütztem Material unter die US-Rechtsdoktrin Fair Use fallen könne – also als zulässige Verwendung gelten könne.