Bundestag beschließt Corona-Hilfen

Verlustrücktrag wird erweitert

26. Februar 2021
von Börsenblatt

Der Bundestag hat am 26. Februar eine Reihe von Corona-Hilfspaketen beschlossen. So soll die ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie verlängert und der Verlustrücktrag für Unternehmen erweitert werden.

Unter anderem hat der Bundestag laut offizieller Mitteilung dem dritten Steuerhilfegesetz am 26. Februar zugestimmt. Mit diesem will die Bundesregierung Familien, die Gastronomie und Unternehmen in der Pandemie unterstützen.

  • So sollen Eltern etwa für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro erhalten.
  • Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll bis zum 31. Dezember 2022 von 19 auf 7 Prozent abgesenkt bleiben. Bisher war sie bis zum Sommer befristet.
  • Für Unternehmen soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden.

Mit den Gesetzen wird sich anschließend noch der Bundesrat befassen.