Titelschutz

Wie kann ich meinen Buchtitel schützen?

12. Dezember 2025
Esther-Maria Roos

Wie können Verlage und Selfpublisher ihre Buchtitel schützen? Wie verhindern, dass nicht ein anderes Buch mit diesem oder einem sehr ähnlichen Titel erscheint. Juristisches Grundwissen zum Titelschutz.

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Grundsätzlich entsteht der Schutz an einem unterscheidungskräftigen Werktitel automatisch bei der Veröffentlichung des Buches im Inland (§§ 5, 15 MarkenG). Eine Anmeldung, ein Formular oder ähnliches ist nicht nötig.

Unterscheidungskräftig ist der Titel, wenn er ermöglicht, ein Werk als solches zu individualisieren und von einem anderen zu unterscheiden. Das ist natürlich oft Auslegungssache, aber als Faustformel kann man sagen, dass Titel, die eher allgemein beschreibend sind (z.B. „Reiseführer Rom" oder „Einführung ins Allgemeine Schuldrecht") nicht ausreichend unterscheidungskräftig sind. In diesen Fällen besteht dann auch insgesamt kein Titelschutz.

Ist der Titel hingegen ausreichend individuell, entsteht der Titelschutz mit dem Erscheinen und gilt, solange das Buch erhältlich ist. Hat man einen guten Titel, möchte man meist sicherstellen, dass nicht ein anderes Buch mit diesem oder einem sehr ähnlichen Titel erscheint. Das ist möglich, indem man eine sogenannte Titelschutzanzeige schaltet. Hierdurch wird der Schutz des Werktitels um einige Monate vor das  Erscheinen verlagert und „blockiert" diesen Titel für die Verwendung durch andere. Die Zeitspanne liegt bei ca. 6 Monaten und lässt sich nicht verlängern. In dieser Zeit muss der eigene Titel dann erscheinen.

Bei der Titelfindung ist es für einen selbst natürlich wichtig, dass man prüft, ob der eigene Titel noch frei ist, d.h., dass es kein Buch mit identischem oder sehr ähnlichem Titel gibt und nicht bereits ein Dritter seinerseits eine Titelschutzanzeige geschaltet hat. Die Recherche zu aktuellen Buchtiteln kann zum Beispiel über das Verzeichnis buchhandel.de vorgenommen werden (das als öffentlich zugängliche Rechercheplattform des Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) alle derzeit lieferbaren Titel unabhängig vom Anbieter auflistet). Weitere Informationen zum Titelschutz bietet zum Beispiel der Titelschutz-Service des Börsenblatts.

Kann ich Probleme bekommen, wenn mein Titel einem anderen Buch ähnelt?
Ja, wenn für das andere Buch Titelschutz besteht (§§ 5, 15 MarkenG) und/oder der Titel die Marke eines anderen nutzt, ohne dass es eine Berechtigung dazu gibt. Es muss eine Verwechslungsgefahr bestehen (identisch oder sehr ähnlich, gleiches Genre). Der Rechteinhaber des anderen Titels kann dann Unterlassung, Schadensersatz oder Löschung verlangen – auch rückwirkend. Der Schutz erlischt nach Vergriffensein (ca. 5 Jahre) des älteren Titels.

Eine gründliche Titelrecherche vor der Veröffentlichung des eigenen Titels ist somit unerlässlich (z.B. bei buchhandel.de, im VLB, bei Online-Buchhändlern, in Titelschutzanzeigen), um zu klären, ob der gewünschte Titel möglich ist.

Ausführliche Informationen zum Titelschutz