"Grundsätzlich lässt sich auf alle Daten zugreifen"
Für Datenschützer war das Karlsruher Urteil nicht nur Grund zur Freude – die Verfassungsrichter haben zwar das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verworfen, lassen aber die allgemeine Datenspeicherung grundsätzlich weiterhin zu. Boersenblatt.net sprach mit Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, über Auswirkungen des Urteils – auch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Mehr zum Thema im aktuellen Börsenblatt (9/2010) ab S. 24.