Das Karlsruher Urteil: Mögliche Folgen für die Buchbranche
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung das Ende 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verworfen: Es ist nicht verfassungsgemäß und verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Daten, die auf der Grundlage des Gesetzes gespeichert wurden, sind unverzüglich zu löschen. Für die Buchbranche bedeutet das Urteil: Die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet könnte teilweise erschwert werden. Allerdings bleibt der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ein gangbarer Weg. Auch hat der Senat festgestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf.