Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld
Sollte das Corona-Virus Arbeitsausfälle und damit verbundene Entgeltausfälle verursachen, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Bundesregierung und Gesetzgeber wollen durch ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren, zum April Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer beschließen.