Umstrittene Widerrufsbelehrungen bei Haustürgeschäften
Verbraucher, die nach Haustürgeschäften die Widerrufsfrist versäumt haben, können möglicherweise ihren Vertrag immer noch rückgängig machen. Wie "Die Welt" meldet, habe das der Bundesgerichtshof gestern in einer Verhandlung gegen die Bertelsmann-Tochter inmediaONE angekündigt.