Eltern müssen Nachwuchs belehren
Eltern haften nicht, wenn ihre Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen teilnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Straffrei gehen aber nur Eltern aus, die ihrer Belehrungspflicht für nicht volljährige Kinder nachkommen. Volljährige Kinder müssen allerdings nicht belehrt werden, sofern sie noch nicht auffällig geworden seien, urteilte der BGH.