Auch kleinste Teile aus Harry-Potter-Hörbüchern sind geschützt
Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon. "Werden über Peer-to-Peer-Netzwerke Bruchstücke eines Werkes zum Download angeboten, macht sich der unberechtigt Anbietende schadenersatzpflichtig", stellte das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil fest.