Barlach vs. Suhrkamp
Suhrkamp zu Gewinnausschüttung in Höhe von 2,2 Millionen Euro verurteilt
Die 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat heute in einem der zahlreichen Verfahren zwischen Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und dem Suhrkamp Verlag eine Entscheidung getroffen: Der Verlag wird dazu verurteilt, Barlachs Medienholding Winterthur einen Betrag aus dem nichtoperativen Gewinn des Bilanzjahres 2010 in Höhe von 2,184 Millionen Euro (zuzüglich Zinsen in Höhe von schätzungsweise 60.000 Euro) zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.