Erleichterung, aber kein Jubel
Der Kläger gegen die VG Wort, der Jurist und Autor Martin Vogel, sieht sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er sei erleichtert, sehe aber keinen Anlass zum „Jubilieren“, wie er auf Anfrage dem Börsenblatt mitteilt.