Kassenssysteme, Anbieter und Entwicklung

Das sollten Sie zur Bonpflicht wissen

18. Dezember 2019
von Börsenblatt
Am 1. Januar tritt ein neues Gesetz für alle Händler und Dienstleister in Kraft. Was ändert sich für Sie dadurch? 

Schätzungsweise fünf bis zehn Milliarden Euro gehen dem Fiskus jedes Jahr durch manipulierte Kassen beziehungsweise durch unrechtmäßige Kassenführung verloren. Abhilfe soll das 2016 beschlossene „Ge­setz zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen“ bringen, auch bekannt unter dem Namen „Fiskalisierung 2020“, das alle Händler und Dienstleister in vollem Umfang ab 1. Januar 2020 zu befolgen haben. Die praktische Umsetzung ist in der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) festgelegt.

Zu den neuen Vorschriften zählt die Bonausgabepflicht: Künftig müssen Händler zu jedem Kassenvorgang einen Beleg ausdrucken, selbst wenn ihn der Kunde nicht mitnimmt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, abgesehen von eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen.

Einzelne Stationen So kam es zur Bonpflicht 
Sie brauchen ein neues Kassensystem? Anbieter-Überblick

20. Dezember 2019: 

Der Langenauer Buchhändler Thomas Mahr wettert in einem Kommentar gegen die Bonpflicht. Er hält die Bons für nichts anderes als Sondermüll. Mahr befürchtet, dass der Bonzwang ür viele kleine Einzelhändler sogar existenzbedrohend sein könnte. Hier geht es zu seinem Zwischenruf

18. Dezember 2019:

Im Interview mit Börsenblatt-Online warnt Ines Garduhn, die Inhaberin von SDS-Kassensysteme (Berlin) davor keine TSE zu beauftragen: Das komme einer Strafanzeige gleich. Ihre Kunden werden seit August 2019 auf den Standard umgestellt.

19. Dezember 2019: 

Derzeit besteht die Schwierigkeit, dass die dafür benötigten Systeme noch nicht zertifiziert sind. Wir haben für Sie zusammengestellt, über welche acht Funktionen Ihr neues Kassensystem verfügen sollte und welche Anbieter es gibt. Außerdem erfahren Sie, wie es überhaupt so weit kam.  

15. November 2019:

Der Einzelhandelsverband (HDE) geht davon aus, dass sich die Anzahl und die Länge der auszugebenden Kassenbons ab dem kommenden Jahr spürbar erhöhen wird. Gerechnet wird mit zwei Millionen Kilometer mehr Bons.

25. Oktober 2019:

Schonfrist für Registrierkassenumrüstung: Eigentlich sollten Händler ab 1. Januar 2020 ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten. Da diese jetzt aber erst auf den Markt kommen, haben Bund und Länderfinanzverwaltungen eine "Nichtaufgriffsregelung" bis zum 30. September 2020 beschlossen.