Die Länderkammer hatte darin gefordert, eine Weitergabe bestimmter Informationen von Internet-Providern auch an die von Urheberrechtsverletzungen Betroffenen zu erlauben, weil diese nur dann zivilrechtliche Schritte gegen die jeweiligen Rechtsverletzer einleiten können. Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf sieht die Herausgabe dieser Daten hingegen nur an Strafverfolgungs- und ähnliche Behörden vor.
Bliebe es bei dem jetzigen Entwurf, würde zudem ein anderes Gesetzgebungsvorhaben ausgehebelt der Regierungsentwurf zur Umsetzung der sogenannten Enforcement-Richtlinie. Dieser Gesetzentwurf dient der Stärkung der Rechte von Kulturschaffenden und anderen Rechteinhabern. Er sieht den zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der relevanten Informationen von Internet-Providern gerade vor.
Wir freuen uns, dass der Bundesrat die Widersprüchlichkeit der beiden Gesetzentwürfe klar benennt und sich zu einem starken geistigen Eigentum bekennt, so der Vorsteher des Börsenvereins, Dr. Gottfried Honnefelder. Eine staatliche Begünstigung von Rechtsverletzern darf es nicht geben. Wir setzen deshalb unsere Erwartungen nun in den Bundestag als dem gesetzgebenden Organ.
Auf die Stellungnahme des Bundesrats folgt in einigen Wochen die Gegenäußerung der Bundesregierung, bevor der Entwurf zur ersten Lesung in den Bundestag gelangt.