"Wenn Richter über Romane richten" - Uwe Wittstock über den Fall "Esra" in der "Welt":
Jetzt wurden von dem Juristen Christian Eichner (Düsseldorf) und dem Germanisten York-Gothart Mix (Marburg) erstmals die rechts- und literaturwissenschaftlichen Argumente im Fall "Esra" gemeinsam abgewogen, in einem Gutachten zusammengefasst und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, vorgelegt. So kompliziert die Materie dieser Studie ist, so einfach ist ihr Fazit: Der Fall "Esra" sei, schreiben Eichner und Mix, "unbedingt im Sinne der Kunstfreiheit zu entscheiden".
Im Gegensatz zu allen Vorinstanzen hat sich das Verfassungsgericht um Gutachten bemüht, unter anderem vom Pen-Club, vom Verband deutscher Schriftsteller und vom Börsenverein des deutschen Buchhandels, die ebenfalls alle für eine Freigabe des Romans plädierten. Diese Organisationen muss man allerdings als Interessenvertreter betrachten, was ihr Urteil relativiert. Die Autoren Eichner/Mix sind dagegen nicht als Lobbyisten der Literatur tätig geworden, was den Ergebnissen ihres Gutachtens eine besondere Bedeutung verleiht. Eichner und Mix kommen vor allem auf eine Entscheidung zurück, mit der das Bundesverfassungsgericht 1971 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot des Romans "Mephisto" von Klaus Mann zurückwies - und auf deren Begründung sich der Bundesgerichtshof im Fall "Esra" zum Teil wörtlich bezog. Die Entscheidung von 1971 kam denkbar knapp durch eine 3 : 3-Stimmgleichheit im urteilenden Senat zustande. Zwei der Richter, die sich mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde nicht einverstanden erklärten, legten daraufhin ihre abweichenden Ansichten schriftlich nieder. Vor allem einer von ihnen, Erwin Stein, bestand darauf, dass - was auch in der Literaturwissenschaft als unumstritten gilt - von Fiktionen nicht auf Fakten, von literarischen Schilderungen nicht auf reale Gegebenheiten geschlossen werden darf: "Die Beurteilung des Romans allein nach den Wirkungen, die er außerhalb seines ästhetischen Seins entfaltet, vernachlässigt das spezifische Verhältnis der Kunst zur realen Wirklichkeit und schränkt damit das garantierte Freiheitsrecht der Kunst in unzulässiger Weise ein." In einer genauen Analyse von "Esra" können Eichner und Mix aber zeigen, dass in dem Roman Wirklichkeit nicht abgeschildert, sondern nach einer "literarästhetischen Programmatik" geformt wird - dass ihm also der Charakter einer Fiktion bzw. eines Kunstwerkes nicht abgesprochen werden kann. Sie gestehen zu, dass die "Esra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach dem Vorbild des "Mephisto"-Urteils zustande kam. Sie zeigen aber, dass bereits dieses Urteil verfehlt war und dass das Bundesverfassungsgericht seine Position revidieren muss. Denn "individuell Erlebtes in literarischen Texten zu tabuisieren, kommt einer Amputation literarischer Inspiration gleich".
"Volle Konzentration auf das Internet" - "werben & verkaufen" zieht eine Zwischenbilanz über die Netzaktivitäten der Fachverlage:
Welchen Ansatz verfolgen die Verlagshäuser im Internet?Gibt es bereits greifbare Ergebnisse und welche Pläne bestehen? Die Antworten der Verlage zeigen, dass die Strategien höchst unterschiedlich sind. Sie reichen von der viel zitierten Leuchtturm-Strategie über "Online First" und "Expand your Brand" bis hin zu rein akquisitionsgetriebenen Maßnahmen. Einsilbig zeigten sich die Verlage nur in Bezug auf Umsätze oder andere konkrete Ergebnisse ihrer Digitalisierungs-Bemühungen. Was den Schluss nahelegt, Erfolgsstorys erzählt werden können. Die Konzentration vieler Verlage gilt künftig trotzdem dem Internet. Vielleicht könnte dies aber ein Grund dafür sein, warum die Anzeigenumsätze derzeit nicht so hoch ausfallen wie erwartet: Denn wenn die Aufmerksamkeit des Management vor allem der digitalen Zukunft gilt, fällt es potenziellen Kunden schwer zu glauben, Print sei für ihre Werbung unverzichtbar.
"Vaterfigur der Literatur Afrikas" - Tobias Döring porträtiert den Man Booker-Preisträger Chinua Achebe:
Vor fünf Jahren mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels geehrt, Träger von mehr als dreißig Ehrendoktorwürden und zahllosen weiteren Auszeichnungen, ist Chinua Achebe, Jahrgang 1930, stets seinem Anfang treu geblieben, dem Debütroman "Things Fall Apart" (deutscher Titel: "Okonkwo oder Das Alte stürzt"), der 1958 erstmals international Aufmerksamkeit für afrikanische Literatur schuf, seither in mehr als fünfzig Sprachen übersetzt und weltweit mehr als zehn Millionen Mal verkauft wurde. Der Preis, der alle zwei Jahre ausgelobt und jetzt zum zweiten Mal vergeben wird - der erste Preisträger 2005 war der Albaner Ismail Kadaré -, soll Anerkennung für das erzählerische Gesamtwerk eines Autors bieten. Dass sich hierfür jetzt Achebe gegen vierzehn weitere Nominierte - darunter sehr namhafte postkoloniale Autoren wie Rushdie und Ondaatje, aber auch Europäer wie Harry Mulisch und Michel Tournier - durchgesetzt hat, würdigt ihn als Vaterfigur von mittlerweile drei Generationen afrikanischer Schriftsteller, die, wie er, das Englische als Medium der Veränderung gebrauchen und mit anderer Kulturpräsenz durchsetzen. Vor fünfzig Jahren wurde im Englischen der Ausdruck "ein afrikanischer Autor" noch in gleicher Weise aufgefasst wie heute "ein botanischer Autor": zur Bezeichnung eines Experten, der über Afrika schreibt. Erst mit Achebe wurde weltweit klar, dass Afrikaner ebenso Geschichte schreiben und Geschichten zu erzählen haben.