Preisbindung

Gericht soll prüfen

20. Juni 2007
Redaktion Börsenblatt
Der Börsenverein will in einem Musterprozess klären, ob ein gebundener Buchpreis in der Werbung als "Firmenpreis" bezeichnet werden darf. Konkreter Anlass ist ein Prospekt des Filialisten Thalia, der preisgebundene Novitäten mit dem Zusatz "Thalia"-Preis bewirbt.
Nach Meinung der Rechtsabteilung des Börsenvereins ist diese Art der Werbung irreführend und damit rechtswidrig. man habe sich mit Thalia geeinigt, dass die Frage durch einen von der Wettbewerbszentrale eingeleiteten Prozess geklärt werde, sagte Justiziar Christian Sprang. Mit dem Verfahren wolle die Rechtsabteilung erreichen, dass die Branche Sicherheit über die Frage bekommt, ob mit "Firmenpreis" geworben werden darf oder nicht. DOI: 10.1391/BBL-Online.20070620-firmenpreis