Preisbindung
Gericht soll prüfen
20. Juni 2007
Der Börsenverein will in einem Musterprozess klären, ob ein gebundener Buchpreis in der Werbung als "Firmenpreis" bezeichnet werden darf. Konkreter Anlass ist ein Prospekt des Filialisten Thalia, der preisgebundene Novitäten mit dem Zusatz "Thalia"-Preis bewirbt.